Energiefirmen.de

Branchenportal der Energiewirtschaft

PlanET 4 1280 256

EnBW beantragt frühzeitig Genehmigungen für AKW-Rückbau

Karlsruhe – Der baden-württembergische Energiekonzern EnBW will seine beiden letzten noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke offenbar so schnell wie möglich abreißen. Nach Möglichkeit soll unmittelbar nach der geplanten Abschaltung der Anlagen Ende 2019 bzw. Ende 2022 begonnen werden. Dazu hat EnBW bereits heute Maßnahmen ergriffen.

Die EnBW Kernkraft GmbH hat heute die Genehmigungen für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II beantragt. Genehmigungsbehörde ist das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

EnBW will Chance auf schnellen Rückbaubeginn wahren

EnBW reicht die Anträge nach eigenen Angaben schon zu diesem frühen Zeitpunkt ein, weil dadurch die Chance bestehe, bereits zum Zeitpunkt der Abschaltung der Anlagen jeweils im Besitz einer Stilllegungs- und Abbaugenehmigung zu sein und unmittelbar mit dem Rückbau der Anlagen beginnen zu können. In der Vergangenheit haben vergleichbare Genehmigungsverfahren drei bis vier Jahre gedauert. Laut Atomgesetz darf EnBW im Atomkraftwerk (AKW) Philippsburg mit 1.468 Megawatt (MW) Bruttoleistung noch maximal bis Ende 2019 Strom produzieren, in Neckarwestheim (1.400 MW) noch maximal bis Ende 2022. Beide Anlagen zusammen decken laut EnBW derzeit etwa ein Drittel des Strombedarfs in Baden-Württemberg.

Demontage beim AKW Obrigheim bereits weit vorangeschritten

„Der heutige Tag ist ein weiterer Meilenstein bei der Umsetzung unserer Rückbaustrategie“, erklärt Jörg Michels, Chef von EnBW Kernkraft. „Fünf Jahre nach der Energiewende im Jahr 2011 sind nun alle fünf Kernkraftwerke der EnBW formal in den Rückbauprozess eingebunden. Damit unterstreichen wir, dass wir es mit der konsequenten Umsetzung der Energiewende ernst meinen und Klarheit für alle Beteiligten schaffen.“ In Obrigheim ist die Demontage des dortigen Kernkraftwerks bereits weit vorangeschritten. Der Beginn des Rückbaus der abgeschalteten Blöcke Philippsburg 1 (KKP 1) und Neckarwestheim I (GKN I) rückt nach Angaben von EnBW näher, denn die erforderlichen Genehmigungen werden im Laufe des 2. Halbjahrs 2016 erwartet.

EnBW hebt Öffentlichkeitsbeteiligung hervor

Zum Rückbau von Philippsburg 2 und Neckarwestheim II hat EnBW bereits vor der Antragstellung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zwischen November 2015 und Februar 2016 hat der Betreiber hierfür Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt und ist mit interessierten Bürgern bei öffentlichen Veranstaltungen in den Dialog getreten. Die nun eingereichten Anträge beschreiben die Vorgehensweise bei der Stilllegung und beim gesamten Abbau der beiden Anlagen. Damit ist der gesamte Genehmigungsumfang, der für den Abbau der Anlagen bis zur Entlassung aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes nötig ist, in jeweils einem einzigen Antragsverfahren enthalten. „Wir nutzen unsere Erfahrungen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim und aus den weit vorangeschrittenen Antragsverfahren für den Rückbau von KKP 1 und GKN I bei der Ausarbeitung der aktuellen Anträge“, erläutert Jörg Michels. „Dadurch hoffen wir, den gesellschaftlichen Auftrag zum Rückbau der Anlagen auch auf formaler Ebene so effizient und zügig wie möglich umsetzen zu können.“ Im weiteren Verlauf der Genehmigungsverfahren werden die Genehmigungsbehörde und von ihr hinzugezogene unabhängige Gutachter unter anderem jeweils auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen.

Nur ein Prozent der gesamten Abbaumasse bleibt radioaktiver Müll

Für den Rückbau der Anlagen in Philippsburg und Neckarwestheim – also auch für KKP 2 und GKN II – kommen die Infrastruktureinrichtungen zum Einsatz, die die EnBW seit Februar 2016 an beiden Standorten errichtet. Die Reststoffbearbeitungszentren und Standort-Abfalllager sollen einen zügigen und effizienten Rückbau ermöglichen. Durch die Bearbeitung der Stoffe aus dem Rückbau wird das Volumen radioaktiver Abfälle auf ein Minimum reduziert. EnBW geht davon aus, dass nach der Reststoffbearbeitung voraussichtlich nur noch etwa ein Prozent der gesamten Abbaumasse als radioaktiver Abfall einzustufen sein wird.

© IWR, 2016

18.07.2016

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen