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E.ON-Klage gegen Atommoratorium abgewiesen - Aktie steigt

Hannover – Am Montag (04.07.2016) hat das Landgericht Hannover die Schadensersatzklage der E.ON Kernkraft GmbH gegen Bayern, Niedersachsen und Deutschland wegen des Atommoratoriums nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im März 2011 abgewiesen. Es ging um über 380 Millionen Euro. Dennoch legte die E.ON-Aktie am Montag kräftig zu.

Mit dem Atommoratorium sind die Verfügungen gemeint, nach denen die vorübergehende Betriebseinstellung von insgesamt sieben deutschen Kernkraftwerken angeordnet wurde. E.ON ist der Ansicht, dass die vorläufigen Betriebseinstellungen aus dem Jahr 2011 rechtswidrig gewesen seien und hatte für den Ausfall der Stromproduktion insgesamt gut 382 Millionen Euro verlangt.

Keine Anfechtungsklage – kein Schadensersatz

Nach Auffassung des Gerichts hätte E.ON bereits die Anordnung zur Betriebseinstellung im März 2011 anfechten müssen, dies aber unterlassen. Zwar begründet E.ON ausführlich, warum es eine solche Anfechtungsklage seinerzeit unterlassen habe, doch das Gericht folgte dieser Begründung nicht. Nach Einschätzung des Gerichts tritt eine Ersatzpflicht nicht ein, "wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden". E.ON will nun prüfen, ob die möglichen Rechtsmittel eingelegt werden.

E.ON-Urteil keine Überraschung

Die E.ON-Aktie zählte am Montag auch nach dem Bekanntwerden des Urteils mit einem Kursplus von mehr als zwei Prozent zu den größten Gewinnern im DAX. Dass das Gericht die Klage zurückweist, war erwartet worden, da auch EnBW mit einer ähnlichen Klage gescheitert war. Auch der Kernkraftwerks-Betreiber EnBW hatte gegen die Anordnung 2011 zunächst keine Rechtsmittel eingelegt. Eine spätere Klage auf Schadensersatz wegen des Atommoratoriums scheiterte ebenfalls.
Anders liegt der Fall bei RWE: Der Essener Energiekonzern hatte sofort gegen die Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis geklagt und verlangt nun ebenfalls Schadensersatz. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte 2014 diese Stilllegungs-Anordnung des hessischen Ministeriums zur vorrübergehenden Abschaltung für rechtswidrig erklärt. RWE darf sich nun Hoffnung auf Schadensersatz machen.

Verfassungsbeschwerde gegen Atomausstieg läuft zusätzlich

Unabhängig von diesen Rechtsstreitigkeiten haben die die Energiekonzern E.ON, RWE und Vattenfall noch eine Verfassungsbeschwerden gegen die Vorschriften des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 angestrengt. Dabei geht es aber jedoch nicht speziell um das Atommoratorium, sondern um den Atomausstieg insgesamt. Die Atomenergie-Konzerne als Beschwerdeführer betonen unter anderem den Tatbestand der Enteignung.

© IWR, 2016

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05.07.2016

 



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