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Bundesverfassungsgericht kippt Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung

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Karlsruhe, Berlin – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in Karlsruhe hat heute (15.11.2023) in einem Urteil entschieden, dass der zweite Nachtragshaushalt 2021 der Bundesregierung mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit verfassungswidrig sei. Damit haben die Richter die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung gekippt.

Rund 200 Abgeordnete der Unionsfraktion hatten vor dem BVerfG gegen die Nutzung von Corona-Mitteln für den Klima- und Transformationsfonds vor dem BVerfG geklagt hatten. Sie sahen in dem Vorgehen der Bundesregierung eine Umgehung der Schuldenbremse. Mit dem heutigen Beschluss hat sich das BVerfG erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zur Nutzung von Sondervermögen geäußert. Das Urteil schafft nach Einschätzung der Bundesregierung Klarheit zur Schuldenbremse, hat aber potenziell weitgehende Auswirkungen auf die Staatspraxis und die Haushaltspolitik von Bund und allen Ländern. Aus den Konsequenzen des Urteils könnten sich auch Veränderungen für die Länder ergeben.

BVerfG: Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig
Nach dem Urteil des zweiten Senats des BVerfG darf die Bundesregierung die ursprünglich für die Bekämpfung der COVID 19-Pandemie vorgesehene, dann aber doch nicht benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Mrd. Euro nicht wie geplant durch eine Zuführung an den Klima- und Transformationsfonds (vorher Energie- und Klimafonds), ein unselbständiges Sondervermögen des Bundes, für künftige Haushaltsjahre verwenden. Die Zuführung erfolgte im Februar 2022, d.h. rückwirkend, für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021.

In seiner Begründung führt der zweite Senat des BVerfG aus, dass die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit des Grundgesetzes verstößt. Des Weiteren widerspricht die zeitliche Entkoppelung der Feststellung der Pandemie-Notlage vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig, so das Gericht. Zudem bemängeln die Richter des BVerfG, dass der Gesetzgeber besser hätte begründen müssen, wie die dem Klima- und Transformationsfonds zugeführten Mittel zur Kompensation von Folgen der Pandemie hätten beitragen können.

60 Mrd. Euro aus Klima- und Transformationsfonds werden gelöscht – Neuer Wirtschaftsplan soll aufgestellt werden
In einem Pressestatement haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in einer ersten Einschätzung zu den Folgen des Urteils geäußert.

Scholz betonte, dass der Richterspruch, seine Begründung und auch seine Folgen gemeinsam mit dem deutschen Bundestag genau ausgewertet werden sollen, da das Urteil möglicherweise Auswirkungen auf die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern, habe.

Bundesfinanzminister Christian Lindner verwies darauf, dass die 60 Mrd. Euro auch bisher nicht genutzter Kreditermächtigungen aus dem Klima- und Transformationsfonds vor dem Hintergrund des Richterspruchs gelöscht werden. Zudem habe er eine Sperre des Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds verfügt, von der die ab 2024 vorgesehenen Maßnahmen betroffen sind. Ausgenommen von der Sperre seien allerdings Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich, so der Bundesfinanzminister. Des Weiteren kündigte Lindner an, umgehend damit zu beginnen, einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds für die Jahre 2024 ff. aufzustellen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck wies darauf hin, dass alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten werden sollen. Neue seien aber erst dann möglich, wenn ein neuer Wirtschaftsplan aufgestellt sei.

Die Beratungen über den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 sind nach Einschätzung der Regierung nicht von dem Urteil aus Karlsruhe betroffen. Die Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages könnten deshalb wie geplant fortgeführt werden, so der Bundesfinanzminister.


© IWR, 2023


15.11.2023

 



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