KWK-Ausschreibung auch in Gaskrise überzeichnet - Interesse an innovativer KWK gering
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme zum Gebotstermin 1. Dezember 2022 bekannt gegeben. Die ausgeschriebene Menge für KWK-Anlagen war wieder deutlich überzeichnet, während bei der Innovativen KWK (IKWK) erneut eine Unterzeichnung vorliegt.
Großes Interesse an KWK-Ausschreibung, Ausschreibung für innovative KWK-Systeme unterzeichnet
Zu der ausgeschriebenen Menge für KWK-Anlagen von 86,55 Megawatt (MW) wurden zum Gebotstermin 1. Dezember 19 Gebote mit einem Volumen von 106,132 MW eingereicht. Damit war die Ausschreibung deutlich überzeichnet. Zwei Gebote waren aus formalen Gründen unzulässig, von den 17 zulässigen Geboten erhielten 12 Gebote mit einem Volumen von 85,975 MW einen Zuschlag.
Die Werte der bezuschlagten Gebote bewegen sich in einer Bandbreite von 5,15 ct/kWh bis 6,76 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 6,14 ct/kWh über dem 5,87 ct/kWh der vorigen Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Juni 2022.
Zur ausgeschriebenen Menge für innovative KWK-Systeme (IKWK) von 25 MW wurden sechs Gebote mit einem Volumen von 18,204 MW eingereicht. Damit war die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme unterzeichnet. Ein Gebot war aus formalen Gründen unzulässig, die fünf zulässigen Gebote mit einem Volumen von 15,104 MW erhielten einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 10,89 ct/kWh und 11,90 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 11,22 ct/kWh und liegt damit unter dem Vergleichswert von 11,74 ct/kWh in der vorigen Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Juni 2022.
BKWK fordert Anhebung der Ausschreibungsvolumina
Aus Sicht des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (BKWK) zeigen die aktuell veröffentlichten Ergebnisse, dass die Energiebranche die Wichtigkeit und Zukunftsfähigkeit der KWK zur effizienten und versorgungssicheren Strom- und Wärmebereitstellung erkennt. Es bleibe allerdings als Wermutstropfen, dass die Ausschreibungsmenge nach wie vor zu gering angesetzt ist und der Ausbaunotwendigkeit und dem Ausbauwillen der Branche nicht gerecht wird, so der BKWK.
Bei den Einreichungen zur KWK-Ausschreibung hat es sich nach Information des BKWK in vielen Fällen auch um Reinvestitionen gehandelt, die jetzt auch wegen der vom Präsidenten des BKWK seit langem angemahnten zu geringen Ausschreibungsmengen keinen Zuschlag erhielten. „Um die Zubaumengen des BMWK von 15 GW bis 2030 an Strom- und Wärmeresiduallastdeckenden KWK-Anlagen zu installieren, werden ca. 2 GW an Ausschreibungsvolumen pro Jahr benötigt“, kritisiert BKWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl zu niedrige Ausschreibungsvolumina.
Zudem sieht der Verband in der erneuten Unterzeichnung des IKWK-Segmentes die Bestätigung einer Verunsicherung der Marktteilnehmer, vor der der BKWK bereits mit dem Entwurf des Osterpakets gewarnt hatte. Insbesondere die Streichung von Biomethan aus dem KWKG habe zu massiven Verlusten bei der Investitionsbereitschaft in innovative KWK-Systeme geführt. Der Verband hofft nun darauf, dass mit der Aufhebung der Streichung und den Verbesserungen der IKWK-Regelungen in Hinblick auf die unterjährige Anrechnung der Referenzwärme aus erneuerbaren Energien und der Entscheidung der Clearingstelle zur Rücklaufeinspeisung zukünftig mehr IKWK-Konzepte möglich werden und die Ausschreibungen in Zukunft besser gefüllt sind. „Auch hier sehen wir, dass die Irritationen der Politik und Aussagen des Ministers zu einer Zurückhaltung der Investoren führt und wir in eine gewaltige Erzeugungslücke bei der hochflexiblen gesicherten Kraftwerksleistung steuern, wenn Dunkelflauten vorherrschen“, kritisiert Stahl die Politik der Bundesregierung.
© IWR, 2022
Dezember KWK-Ausschreibung der BNetzA unterzeichnet - Ausschreibung für innovative KWK überzeichnet
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