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Fraunhofer ISE Studie: Abschaffung der Einspeisevergütung droht PV-Ausbau zu bremsen

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Schönau - Auf kleine Photovoltaik-Dachanlagen bis 30 kWp entfällt in Deutschland mehr als ein Drittel der installierten PV-Leistung. Eine Abschaffung der EEG-Einspeisevergütung und der Zwang zur Direktvermarktung könnten diesen zentralen Pfeiler der Energiewende spürbar schwächen. Das geht aus einer aktuellen Fraunhofer-ISE-Studie hervor.

Die Bundesregierung prüft im Zuge der EEG-Novelle eine Neuausrichtung der EEG-Vergütung, von der auch kleine PV-Anlagen betroffen wären. Laut Fraunhofer ISE droht dadurch ein deutlicher Rückgang privater Investitionen, da die Direktvermarktung für Betreiber bislang mit hohem Aufwand verbunden ist und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt.

Kleine Dachanlagen tragen maßgeblich zum PV-Ausbau bei
Mehr als ein Drittel der Stromleistung aus Photovoltaik in Deutschland stammt aus kleinen PV-Dachanlagen bis 30 kWp. Diese Anlagen haben in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Beitrag zum jährlichen Zubau geleistet. Allein im Jahr 2023 wurden rund 8 GWp neu installiert, 2025 waren es noch etwa 5 GWp.

Die von der Bundesregierung gemäß 10 Punkte-Plan von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche ins Auge gefasste Abschaffung der EEG-Vergütung und die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung könnte die Investitionsbereitschaft für neue, kleine PV-Anlagen privater Betreiber deutlich senken. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Dezentrale PV als Säule der Energiewende - Analyse und Perspektiven für kleine Dachsolaranlagen“, die vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE im Auftrag der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG erstellt wurde. Die Untersuchung analysiert Marktentwicklung, Wirtschaftlichkeit und systemische Potenziale kleiner PV-Dachanlagen.

„Unsere Berechnungen ergeben, dass für eine Direktvermarktung des Stroms kleiner PV-Dachanlagen bis 30 kWp zurzeit noch eine um etwa 15 Prozent höhere Eigenverbrauchsquote nötig wäre, um den gleichen wirtschaftlichen Ertrag wie unter EEG-Vergütung zu erzielen. Mit der Folge, dass die Anlagen vermutlich kleiner dimensioniert und Dachflächen nicht vollständig genutzt würden“, sagt Dr. Verena Fluri, Projektleiterin der Studie.

Direktvermarktung derzeit mit hohen Hürden verbunden
Nach Einschätzung der Studienautoren sind die Voraussetzungen für eine effiziente Direktvermarktung kleiner PV-Anlagen bislang nicht erfüllt. Für Betreiber bedeute die Direktvermarktung einen erheblichen Mehraufwand, da Prozesse noch nicht ausreichend standardisiert seien. Als zentrale Hemmnisse nennt die Studie den schleppenden Smart-Meter-Rollout sowie den fehlenden flächendeckenden elektronischen Datenaustausch in der Energiewirtschaft.

„Dabei haben kleine Dachanlagen insbesondere in den letzten Jahren einen wesentlichen Anteil am jährlichen Leistungszubau ausgemacht. Kleine Dachanlagen tragen derzeit wesentlich dazu bei, dass die EEG-Ausbauziele erreicht werden“, betont Peter Ugolini-Schmidt, energiepolitischer Sprecher der EWS.

Auch EWS-Vorstand Alexander Sladek warnt vor einem überstürzten Systemwechsel: „Momentan gibt es weder eine flächendeckende Ausstattung mit Smart Metern, um die Einspeisung des Solarstroms in die Netze zeitgenau überhaupt zu erfassen, noch haben wir diesbezüglich eine durchgehend standardisierte Marktkommunikation in Deutschland. Ein überstürzter Ausstieg aus der EEG-Vergütung würde Kleininvestoren, wie zum Beispiel die Bürgerenergie, direkt treffen, weil die Anlagen sich kaum noch rechnen. Und vor allem würde die Energiewende ausgebremst, weil weniger und kleinere Anlagen gebaut würden“, so Sladek.

Planungssicherheit als Schlüsselfaktor
Hintergrund der Debatte ist die anstehende EEG-Novelle, da die EU-Genehmigung für die aktuelle Vergütungsregelung Ende 2026 ausläuft. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) will in den kommenden Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen. Aus Sicht der EWS ist es entscheidend, dass die Planungssicherheit für Investoren nicht geschwächt wird, die Ausbauziele für Erneuerbare Energien erhalten und so ergänzt werden, dass die Energiesysteme systemdienlicher und flexibler werden. Dazu gehöre insbesondere der Ausbau und die Digitalisierung der Netzinfrastruktur in Deutschland.


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03.02.2026

 



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