Viele Einwendungen gegen Zwischenlager Brunsbüttel
In den Einwendungen geht es vor allem um Sicherheitsaspekte. Thema sind unter anderem Terrorschutz, Strahlenschutz der Bevölkerung und Erdbeben- sowie Hochwasserschutz. Ein weiterer Aspekt ist die Länge der Aufbewahrungsdauer. Als nächster Schritt folgt ein Erörterungstermin.
Zwischenlager Brunsbüttel: Sichtung der Einwendungen beginnt
Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren für das Kernbrennstoff-Zwischenlager Brunsbüttel hat begonnen. In einem ersten Schritt des Verfahrens haben etwa 300 Bürgerinnen und Bürger ihre Einwendungen gegen das Projekt zum Ausdruck gebracht. Schwerpunkt der Kritik am geplanten Zwischenlager ist dabei das Thema Sicherheit. Es geht um den Schutz vor Terrorangriffen, die Erdbeben- und Hochwassersicherheit und den Strahlenschutz der Bevölkerung und Umwelt. Daneben wurde in vielen Fällen auch die befristete Aufbewahrungsdauer von 40 Jahren thematisiert.
Erörterungstermin steht noch nicht fest
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wird als Genehmigungsbehörde nach der abgeschlossenen Sichtung der Einwendungen zunächst zu einem öffentlichen Erörterungstermin einladen. Im Zuge dessen sollen die Einwendungen gemeinsam mit dem Zwischenlagerbetreiber, der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB), erörtert werden. Die Ergebnisse des Termins sollen dann im Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Berücksichtigung finden. Dabei wird das Bfe laut eigenen Angaben auf jede der eingereichten Einwendungen eingehen. Der Erörterungstermin steht noch nicht fest soll aber rechtzeitig bekannt gegeben werden, so das Bfe.
Hintergrund: Zwischenlager Brunsbüttel ohne Aufbewahrungsgenehmigung
Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB), ein Tochterunternehmen der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, betreibt auf dem Gelände des AKW Brunsbüttel ein Zwischenlager für Kernbrennstoffe. Darin befinden sich derzeit neun Castor-Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel. Das Zwischenlager wurde 2006 in Betrieb genommen und verfügt über 80 Behälterstellplätze. Eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager gibt es derzeit nicht, wird aber erneut beantragt. Rechtsgrundlage für die aktuelle Brennelemente-Aufbewahrung ist eine bis Januar 2018 befristete aufsichtliche Anordnung des Landes-Ministeriums für Energiewende Schleswig-Holstein.
© IWR, 2017
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