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Photovoltaik-Vergütung sinkt trotz geringerer Zubauzahlen

Münster – Die Vergütungssätze für den Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland sinken. Dabei sind die Meldezahlen über Solarstromanlagen im März 2017 wieder gesunken.

Photovoltaik(PV)-Anlagen, die ab Mai 2017 bis Ende Juli 2017 in Betrieb genommen werden, bekommen eine geringere Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) als bislang. Entscheidend dafür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. Je höher der Zubau, desto schneller sinkt die Vergütung.

Hochgerechneter Brutto-Solarzubau erreicht 2.150 MW

Die Fördersätze für Strom aus PV-Anlagen werden gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich angepasst. Grundlage ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt der auf ein Jahr hochgerechnete Brutto-Zubau mit etwa 2.150 Megawatt (MW) nur noch knapp unterhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads von 2.500 MW, teilt die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit. Nun sinkt zum Beispiel die Förderung für die kleinen PV-Anlagen bis 10 Kilowatt (kW) in der festen Einspeisevergütung von derzeit 12,30 Eurocent/Kilowattstunde (ct/kWh) leicht auf 12,27 ct/kWh.

Meldezahlen im März: Weniger Freiflächenanlagen – mehr Dachanlagen

Dennoch wurden im März 2017 wieder weniger neue PV-Anlagen gemeldet als im Februar. Im März gingen Meldungen über neue PV-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 111 Megawatt (MW) bei der Bundesnetzagentur ein (Februar 2017: 123 MW). Das ist ein Rückgang um rund zehn Prozent. Vor allem sind mit knapp 9 MW deutlich weniger PV-Freiflächenanlagen enthalten (Feb. 2017: 49 MW). Dafür sind die Meldungen für PV-Dachanlagen von 74 MW im Februar auf 102 MW im März deutlich angestiegen. In den Monaten zuvor waren die Meldezahlen wieder etwas höher ausgefallen. Vor allem im Dezember wurden nach einer Jahresend-Rallye neue Anlagen mit einer Leistung von über 400 MW gemeldet.

Tatsächlicher PV-Zubau sinkt ebenfalls

Die PV-Meldezahlen sind nicht dem tatsächlichen Zubau im jeweiligen Zeitraum gleichzusetzen, da auch Nachmeldungen für vorherige Monate und teilweise für vorherige Jahre enthalten sind. Von den bei der Bundesnetzagentur im März gemeldeten Anlagen mit einer Leistung von 111 MW sind tatsächlich 81 MW auch im März 2017 in Betrieb genommen worden.

Über die PV-Zahlen der Bundesnetzagentur

Betreiber von PV-Anlagen müssen ihre Anlagen bei der BNetzA melden. Aus verschiedenen Gründen erfolgt dies nicht immer zeitnah zur Inbetriebnahme. Zeitpunkt der Meldung an die Bundesnetzagentur und Inbetriebnahme-Datum fallen dann auseinander. Deshalb können die PV-Meldezahlen nicht einfach als Marktdaten für den realen Zubau übernommen werden. Die gemeldeten PV-Zahlen dienen nur als Berechnungsgrundlage für die Höhe der PV-Vergütung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), unabhängig davon, wann die Anlage in Betrieb gegangen ist. Um das tatsächliche PV-Zubau- bzw. Marktvolumen eines Jahres zu ermitteln, müssen die Roh-Meldezahlen der Bundesnetzagentur erst um die Zahlen aus den Vorjahren bereinigt werden.

© IWR, 2017

02.05.2017

 



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