Windenergie: Erste Onshore Ausschreibung erzielt Rekordpreis
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der ersten Onshore-Ausschreibung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2017 bekanntgegeben. Insgesamt wurden 256 Gebote eingereicht, von denen 70 beszuschlagt wurden.
Bundesnetzagentur vergibt über 800 MW Windenergieleistung an Land
Die BNetzA hat im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Windenergieanlagen an Land 70 Gebote mit einem Gebotsumfang von 807 Megawatt (MW) bezuschlagt. Eingereicht wurden 256 Gebote mit einem Volumen von 2.137 MW. Die Zuschlagshöhe wurde dabei zwischen Bürgerenergiegesellschaften und übrigen Bietern unterschiedlich ermittelt. Zudem wurde die Zuschlagsmenge im Netzausbaugebiet im Norden Deutschlands begrenzt.
Durchschnittlicher Zuschlagswert bei 5,71 Cent je kWh
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,71 Cent je Kilowattstunde (kWh). Der höchste Gebotswert außerhalb des Netzausbaugebiets, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, liegt bei 5,78 ct/kWh. Der höchste Gebotswert innerhalb des Netzausbaugebiets, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, liegt bei 5,58 ct/kWh. Nach dem bis zum Jahreswechsel gültigen EEG 2014 liegt die Anfangsvergütung für die ersten Jahre bei über 8 Cent/kWh.
"Die erste Ausschreibung für Wind an Land war erfolgreich. Das erfreulich hohe Wettbewerbsniveau ermöglichte einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 5,71 Cent", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ausschreibungsergebnis.
Obergrenze im Netzausbaugebiet erreicht
In den Netzausbaugebieten, in denen der Zubau gedeckelt wurde, lag der höchste Gebotswert mit Zuschlag bei 5,58 ct/kWh. In diesem Netzausbaugebiet wurde eine Obergrenze von 258 MW erreicht. Das bedeutet, dass einige Gebote nicht mehr berücksichtigt wurden, obwohl sie einen realtiv geringen Gebotspreis beinhalteten. Vier Zuschläge an der Netzausbaugrenze mussten im Losverfahren entschieden werden, so die BNetzA.
Bürgerenergieprojekte dominieren Ausschreibung
Besonders erfolgreich waren die Bürgerenergieprojekte. Auf sie entfielen 70 Prozent der eingereichten Gebote (169 Projekte). Im Ergebnis haben 65 dieser Projekte einen Zuschlag bekommen, das 93 Prozent aller Zuschläge, bzw. 96 Prozent des Zuschlagsvolumens. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt für bezuschlagte Gebote außerhalb des Netzausbaugebiets 5,78 ct/kWh, bzw. für bezuschlagte Gebote innerhalb des Netzausbaugebietes 5,58 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern ist der Zuschlagswert der jeweils angebotene Wert (Gebotspreisverfahren).
Für Bürgerenergieprojekte gelten darüber hinaus besondere Regelungen. So kann ein Gebot bereits vor Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz abgeben werden, wovon 95 Prozent auch Gebrauch gemacht haben. Die Realisierungsfrist ist zudem um 24 Monate auf 54 Monate nach öffentlicher Bekanntgabe verlängert. Aussagen zur Realisierungsrate der Ausschreibung und zum Einhalten des Windenergie-Ausbaupfades sind damit erst deutlich später möglich.
© IWR, 2017
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