Steuerzahler muss für Gerichtsschlappe bei Brennelemente-Steuer nicht zwangsläufig zahlen
Dass die Kernbrennstoffsteuer oder auch Brennelementesteuer nichtig ist und dass die Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW Milliarden zurückfordern werden, gilt als sicher. Dennoch sehen Rechtsexperten eine Option, wie ein Ausgleich geschaffen werden könnte.
Option einer Sonderabgabe für den Atomausstieg
Im Heute-journal erklärte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Thiemann von der Uni Mainz, dass die Atomkonzerne trotz des aktuellen Urteils zur Kasse gebeten werden könnten. Dies könne über eine Sonderabgabe für die Kosten des Atomausstiegs laufen. Laut Thiemann sei dies eine besondere Abgabeform für bestimmte Gruppen, die bestimmt Lasten der Allgemeinheit versursachten. Im Falle der Atomstromerzeugung bestehen diese Lasten in der späteren Entsorgung der radioaktiven Brennelemente.
Grüne: Quittung für Merkels Geisterfahrt in der Atompolitik
Herbe Kritik zur Schlappe um die Steuer kommt zudem aus der Opposition sowie vom Koalitionspartner der Union. Sylvia Kotting-Uhl, Sprecherin für Atompolitik und Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik bei Bündnis 90/Die Grünen finden das Urteil bitter. „Es ist die sechs Milliarden teure Quittung für Merkels Geisterfahrt in der Atompolitik. Cash gegen Laufzeitverlängerung war ein schmutziger Deal – und verfassungswidrig“, so die Grünen-Politikerinnen.
Der zweite große Fehler sei gewesen, dass die Regierung in diesem Winter mit den Konzernen über den öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Atomfonds schlecht verhandelt habe. Die Bundesregierung hätte darauf bestehen müssen, dass alle Klagen der AKW-Betreiber zurückgezogen werden, wie es die Grünen gefordert hätten.
Nina Scheer: Verzicht der Atomkonzerne wäre gerecht
Aus den Reihen der SPD meldete sich die Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer: „Die Bewertung des Bundesverfassungsgerichts darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Atomenergiewirtschaft über Jahrzehnte in hohem Maße Subventionen enthielt, ohne die sich Atomenergie längst als unwirtschaftlich herausgestellt hätte.“
Scheer betont, dass das Recht des Staates, eine finanzielle Belastung der Atomenergiegewinnung mit dem Ziel einer entsprechenden Entlastung der Allgemeinheit vorzunehmen, im Grundsatz nicht in Frage gestellt wurde. Lediglich die Form der Erhebung wurde als verfassungswidrig eingestuft. Die SPD-Abgeordnete erklärte, dass ein Verzicht auf eine Rückabwicklung der Steuerflüsse seitens der Atomindustrie, jedenfalls aber eine Aufstockung der Entsorgungsfondseinzahlung um den Betrag der geleisteten Kernbrennstoffsteuer ein gerechter Umgang mit der nun gegebenen Rechtslage wäre.
© IWR, 2017
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