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Verband kritisiert Emissionshandelsgesetz

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Berlin - Am Samstag (19.10.2019) hat das Bundesumweltministerium (BMU) den Referentenentwurf für ein Emissionshandelsgesetz vorgelegt. Beim Bundesverband Erneuerbare Energien stößt der Entwurf auf scharfe Kritik.

Mit dem „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ will die Bundesregierung die Grundlage für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und die Bepreisung von Emissionen schaffen, soweit die Emissionen nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Der vom BMU vorgelegte Referentenentwurf wird vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) allerdings als unzureichend durchdacht abgelehnt.

Emissionshandelsgesetz führt CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor ein
Eine zentrale von der Bundesregierung beschlossene Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 ist die Einführung einer CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021. Im Wege eines nationalen Brennstoff-Emissionshandelssystems, das neben dem europäischen Emissionshandelssystem bestehen soll, soll mit dem Emissionshandelsgesetz wie vorgesehen ab 2021 die CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr (Non-ETS-Sektoren) eingeführt werden. Dazu sieht der Gesetzgeber in dem Gesetzentwurf die Festlegung jährlicher Emissionsmengen vor, die von Jahr zu Jahr geringer werden und die die Einhaltung der Sektorziele nach dem Bundesklimaschutzgesetz sowie der Minderungsverpflichtung nach der EU-Klimaschutzverordnung gewährleisten helfen sollen; so das BMU.

BEE lehnt Referentenentwurf des Emissionshandelsgesetzes ab
„In seiner jetzigen Form ist der Entwurf kaum dazu geeignet, den Umstieg auf Erneuerbare Energie zu beschleunigen, den es zum Erreichen der Klimaschutzziele dringend braucht“, kritisiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter den vom BMU vorgelegten Referentenentwurf. Mit dem Emissionshandelsgesetz kann die Energiewende im Mobilitäts- und Wärmesektor nicht gelingen, so Peter weiter. Es sei längst überfällig, dass die Sektoren Verkehr und Gebäude einer CO2-Bepreisung unterliegen. Doch durch den viel zu geringen Preis würden die Schäden an Klima, Gesundheit und Umwelt auch weiterhin nicht abgebildet. Der ökonomische Anreiz, von fossil auf Erneuerbar umzusteuern, entfalle, so Peter.

Problematisch ist an dem Entwurf aus BEE-Sicht insbesondere, dass die Bundesregierung unbegrenzt Zertifikate zu festgelegten Preisen vergibt. Die über der EU-Quote liegenden Mengen sollen dann von Deutschland von anderen EU-Ländern, die Quotenüberschüsse erzeugen, zugekauft werden. Ob ein Emissionshandel mit Fixpreis überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, wurde bereits im Vorfeld vom BEE und von weiteren Experten bezweifelt. Eine Antwort darauf sei das BMU bislang schuldig geblieben und begnüge sich im Referentenentwurf mit der lapidaren Feststellung, dass dies kein Problem darstelle. „Weil die beschlossene CO2-Bepreisung aus politischen Gründen nicht Steuer heißen darf, begibt sich die Bundesregierung sehenden Auges in eine ausgesprochen heikle verfassungsrechtliche Situation, die eine CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor erheblich gefährden und so den Klimaschutz in diesen Sektoren um Jahre zurückwerfen kann“, so Peter.

„In vielen Details wird deutlich, dass das Gesetz nicht umfassend durchdacht ist, was die angestrebte europäische Harmonisierung zum Ding der Unmöglichkeit machen dürfte. Zudem stellt sich die Frage der Verfassungskonformität. Es wäre eine Katastrophe, wenn die CO2-Bepreisung durch solche Fehler scheitern würde“, so das Fazit von Peter.


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21.10.2019

 



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