AKW-Streckbetrieb im Winter 22/23: Bundeskabinett beschließt Novelle des Atomgesetzes
Berlin - Das Bundeskabinett hat heute (19.10.2022) den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die drei Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 aus energiewirtschaftlichen Gründen über den 31. Dezember 2022 hinaus zum Streckbetrieb berechtigt werden, den sie spätestens mit Ablauf des 15. April 2023 beenden müssen.
Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen sind. Der Einsatz neuer Brennelemente ist nicht zulässig, es entstehen daher keine zusätzlichen radioaktiven Abfälle. Deshalb wird die Leistung der Reaktoren schrittweise abnehmen. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs ist hierfür keine Periodische Sicherheitsüberprüfung vorzulegen. Der Staat übernimmt keine Kosten für diesen Streckbetrieb. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Der Gesetzentwurf soll einen Beitrag zur Stromnetzstabilität leisten, der mit der nuklearen Sicherheit vereinbar ist, weil er die Dauer des AKW-Weiterbetriebs auf einen kurzen Zeitraum in diesem Winter beschränkt. „Wir müssen in dieser Krise die Stromerzeugungskapazitäten kurzfristig erhöhen, schaffen aber gleichzeitig die Voraussetzungen für eine langfristig sichere und klimafreundliche Stromversorgung“, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. „Im Winter 23/24 werden wir andere und bessere Ausgangbedingungen haben. Wir werden deutlich mehr Gas, auch über eigene LNG-Terminals importieren können. Die Stromnetze werden verstärkt, die Transportkapazitäten erhöht sein. Auch werden zusätzliche Erzeugungskapazitäten am Netz sein, vor allem zur Nutzung von erneuerbaren Energien“, so Habeck weiter.
Mit der Atomgesetznovelle wird der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers umgesetzt. Zu dieser Entscheidung gehören auch die Vorlage eines ambitionierten Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und die Umsetzung der politischen Verständigung zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und RWE zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier.
© IWR, 2026
EJ: Forschungszentrum Jülich sucht Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in / Referent:in (m/w/d) im Bereich Energie Nel ASA-Aktie klettert: Nel ASA erhält Millionenauftrag für containerisierte PEM-Elektrolyseure in Europa
Netzanschluss dezentraler Anlagen: FGW erweitert ZEREZ - API-Schnittstelle und neue Datenzugriffssteuerung im verpflichtenden Registerbetrieb
Wpd setzt Wachstumskurs fort: Wpd sichert sich knapp 300 MW in Windenergie-Ausschreibung der BNetzA
Qualitas mit 3 GW Entwicklungspipeline: Qualitas Energy sichert sich 126 MW in Onshore-Windauktion
Brüssel erlaubt deutsche Stromsubventionen: EU genehmigt staatliche Milliardenhilfe für Industriestrom in Deutschland
Das könnte Sie auch noch interessieren
Energieberufe.de - Das digitale Berufslexikon der Energiewirtschaft
Klimawandel: Klimaerwärmung gab es schon mal, aber kein 7 Mrd. Menschen
Jobticker - Neuzugänge Energiejobs
19.10.2022





