Alternativer Kraftstoff HVO100: Deutsche Umwelthilfe verklagt FDP-Verkehsminister Wissing wegen Nichtveröffentlichung von Abgaswerten
Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das von FDP-Verkehrsminister Wissing geführte Verkehrsministerium erhoben. Grund ist dessen Weigerung, Abgasmessungen zum Alternativ-Kraftstoff HVO100 zu veröffentlichen.
Die Umwelthilfe kritisiert, dass sich zur Einführung des Kraftstoffes HVO100 am 29. Mai 2024 Volker Wissing und sein Staatssekretär Oliver Luksic (Schirmherr der Kampagne) "ungewöhnlich einseitig geäußert" hätten. Im offiziellen Internetauftritt des Ministeriums werde laut Umwelthilfe behauptet, HVO100 verbrenne im Vergleich zu konventionellem Diesel sauberer und geruchsärmer, wodurch die lokale Umweltbelastung in Städten und Kommunen reduziert werde.
Bereits Mitte Juni 2024 habe die DUH das Verkehrsministerium über Hinweise auf deutlich erhöhte Stickoxid-Emissionen bei bestimmten Dieselfahrzeugen und erste Abgastests des DUH-eigenen Emissions-Kontroll-Instituts im realen Straßenbetrieb informiert. Danach seien bei einem VW Touareg Euro 5 sogar um 20 Prozent erhöhte Stickoxid-Werte festgestellt worden.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Volker Wissing muss aufhören, HVO100 mit falschen Behauptungen zu bewerben und stattdessen seinen Einsatz für die kurzfristige Durchsetzung einer wirklich Sauberen Luft in unseren Städten durch eine Stilllegung oder Nachrüstung schmutziger Dieselfahrzeuge erhöhen.“
Die DUH hatte die Aushändigung vorliegender Messwerte von Diesel-Pkw wie auch Nutzfahrzeugen bei Verwendung von HVO100. Laut DUH weigerte sich das Ministerium, vorliegende Daten und Messungen zu veröffentlichen. Daraufhin stellte die DUH am 14. Juni 2024 einen formalen Antrag auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und forderte das Ministerium auf, bis zum 12. Juli 2024 alle vorliegenden relevanten Dokumente (Abgasmessungen, Prüfprotokolle mit Einzelwerten, Prüfberichte, Studienergebnisse und fachliche Stellungnahmen, Schriftwechsel und Aktennotizen zu Besprechungen) zu übersenden, die mit dem Emissionsverhalten bei Verwendung von HVO100 verbunden sind.
Eine gleichlautende UIG-Anfrage richtete die DUH auch an das Kraftfahrt-Bundesamt. Nachdem auch eine gesetzte Nachfrist erfolglos verstrich, beschreitet die DUH nun den Klageweg.
© IWR, 2026
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