Baden-Württemberg: Umweltminister Untersteller kündigt Post EEG-Initiative im Bundesrat an

Stuttgart - Zum Jahreswechsel 2020/2021 läuft für zahlreiche PV- und Windenergieanlagen der EEG-Vergütungszeitraum aus. Seitens der Bundesregierung gibt es noch keine Vorschläge, wie es danach weitergehen soll. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller warnt vor der ungewissen Zukunft der Anlagen und kündigt eine Bundesratsinitiative an.
Nach der Sommerpause will Untersteller Vorschläge machen, wie es für kleine Anlagen auch ohne Vergütung weitergehen kann. „Es wird höchste Zeit, dass wir uns darum kümmern. Aussitzen ist keine Lösung“, so Untersteller. Die Bundesregierung dürfe bei einer so wichtigen Frage der Energiewende nicht tatenlos bleiben. Allein in Baden-Württemberg drohe in den nächsten fünf Jahren 30.000 kleineren PV-Anlagen das Aus. „Wir benötigen dringend eine praktikable Anschlussregelung für die Zeit nach dem Ende des Vergütungszeitraums.“ Ansonsten, so Untersteller, könne es passieren, dass diese Anlagen abgeschaltet werden und der von ihnen erzeugte Strom künftig fehlt.
Die momentane Regelung sieht so aus, dass Anlagenbetreiber nach dem Ende des Vergütungszeitraums ihren Strom nicht mehr per se ins Netz einspeisen können. Sie müssen sich zuvor einen Vertragspartner suchen, der ihnen den Strom zum Börsenpreis abnimmt. Das ist mit Kosten verbunden, wie zum Beispiel einem Vermarktungsentgelt und Kosten für die Installation eines intelligenten Messsystems für die vorgeschriebenen 15-Minuten-Messung. Diese Kosten machen den Betrieb kleinerer Anlagen unattraktiv.
„Wir müssen die Wirtschaftlichkeit auch der kleinen Anlagen sicherstellen“, sagte der baden-württembergische Umweltminister. „Wir brauchen deshalb einen unkomplizierten und kostengünstigen Marktzugang für diese Anlagen nach dem Auslaufen der Vergütung.“
Untersteller schlägt unter anderem vor, bei kleineren PV-Anlagen (bis zu 7 kWp) auf die Fernsteuerbarkeit sowie die Viertelstunden-Bilanzierung zu verzichten und den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom von der EEG-Umlage zu befreien. Außerdem müssten die nötigen Prozesse zur Anmeldung, Bilanzierung und Abrechnung des erzeugten Stroms standardisiert werden.
© IWR, 2025
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