Biogasanlagen: Bundestag schafft Rechtssicherheit bei Luftreinhaltebonus
Berlin - Im Bundestag wurde am gestrigen Mittwoch (26.06.2019) eine Gesetzesänderung zum Luftreinhaltebonus auf den Weg gebracht, die für mehr Rechtssicherheit in der Bioenergiebranche sorgt.
Bereits Ende letzten Jahres hatte der Bundestag Änderungsvorschläge der Bioenergieverbände aufgegriffen, um das Problem der unklaren rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Luftreinhaltebonus zu adressieren – allerdings unter Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Hier hatten die Bioenergieverbände eine schnelle Lösung gefordert, um Klarheit zu schaffen für die Betreiber von bestehenden Biogasanlagen, die aufgrund innovativer Anlagentechnik und besonders niedriger Emissionswerte den Luftreinhaltebonus erhalten. Zwischenzeitlich hatte der Gerichtshof der Europäischen Union mit seiner Rechtsprechung vom 28. März 20119, nach der das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 keine Beihilfe ist, die Notwendigkeit der Genehmigung der Neuregelung des Luftreinhaltebonus aufgehoben. Mit seinem Votum hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestags einen Änderungsantrag beschlossen, durch den die 2018 festgelegten Verbesserungen nunmehr rechtskräftig werden. Dadurch wird, vorbehaltlich des für diese Woche erwarteten formalen Beschlusses des Bundestags, Rechtssicherheit für tausende Biogasanlagenbetreiber gewährleistet, begrüßt der Bundesverband Bioenergie die Entscheidung des Bundestags.
Gleichzeitig dürfe dieses positive Signal, mit dem sich der Bundestag in die parlamentarische Sommerpause verabschiedet, nicht darüber hinweg täuschen, dass bei der Bioenergie an allen Ecken und Enden weiterer dringender Handlungsbedarf bestehe, so der Bioenergieverband. Ähnlich praxisorientierte Lösungsansätze wie heute erhoffen sich die Bioenergieverbände daher auch für weitere Maßnahmen im Hinblick auf die für den Herbst angekündigte Novellierung des EEG.
© IWR, 2025
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27.06.2019



