Biotreibstoffe: EU-Kommission verabschiedet neue Nachhaltigkeitskriterien
© FotoliaBrüssel – Die EU-Kommission hat einen delegierten Rechtsakt zu nachhaltigen Biotreibstoffen erlassen, der die neugefasste Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II) ergänzt. Nach den neuen Nachhaltigkeitskriterien zählt auch Palmöl aufgrund der mit der Produktion verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen (Indirect Land Use Change = ILUC) zu den als riskant eingestuften Biotreibstoffen. Gemäß der jetzt beschlossenen Nachhaltigkeitskriterien können die Mitgliedstaaten zwar weiterhin Kraftstoffe verwenden (und importieren), die in die Kategorie der Biokraftstoffe mit hohem ILUC-Risiko fallen. Aber sie können diese Mengen nur noch begrenzt auf ihre Ziele für erneuerbare Energien anrechnen und ab 2030 gar nicht mehr.
Indirekte Landnutzungsänderungen treten auf, wenn Weiden oder landwirtschaftliche Flächen, die zuvor für den Lebens- und Futtermittelmarkt bestimmt waren, zur Biokraftstoffproduktion verwendet werden. In diesem Fall muss die Nachfrage nach Nahrungsmitteln und Futtermitteln weiter gedeckt werden, was dazu führen kann, dass landwirtschaftliche Flächen in Gegenden mit hohem Kohlenstoffvorrat wie Wälder, Feuchtgebiete und Torfgebiete ausgebaut werden. Die Umwandlung solcher Flächen in landwirtschaftliche Nutzflächen kann zu höheren Treibhausgasemissionen durch die Freisetzung von in Bäumen und Böden gespeichertem CO2 führen. So würde die Einsparung von Emissionen durch Verwendung von Biokraftstoffen anstelle von fossilen Brennstoffen zunichte gemacht.
© IWR, 2024
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15.03.2019