EEG-Altanlagen: Alpiq sieht ein Viertel aller Windkraftanlagen bedroht
Berlin - Bis zum Jahr 2025 benötigen 23 Prozent aller deutschen Windenergieanlagen eine neue Vermarktungsform für den erzeugten Strom. Anderenfalls müssen sie stillgelegt werden, denn für die Altanlagen läuft die EEG-Vergütung aus.
Regionale Abstandsregelungen würden verhindern, dass die Altanlagen durch leistungsfähigere, aber auch höhere Turbinen ersetzt werden, teilte die Schweizer Stromproduzentin und Energiedienstleisterin Alpiq mit. Das belegt eine neue Studie, die das Analyseunternehmen Nefino im Auftrag der Alpiq erstellt hat.
Laut der neuen Studie sind mehr als 8700 Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rund 10400 Megawatt von der EEG-Befristung sowie Abstandsregelungen betroffen. Insgesamt 52 Prozent der Standorte befinden sich danach allein in den vier nördlichen Bundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Eine Alternative zur Abschaltung von Altanlagen bieten langfristige Stromlieferverträge zwischen Anlagenbetreibern und Unternehmen, so Alpiq weiter. So können Windenergieanlagen in vielen Fällen weiter betrieben werden und stromverbrauchende Unternehmen mit Hilfe derartiger Power Purchase Agreements (PPAs) ihre Stromkosten stabil halten oder senken.
Für die Studie hat das Analyseunternehmen Nefino im Auftrag von Alpiq mit Hilfe eines auf Geoinformationen basierenden Analysesystems die Abstände aller betroffenen Windenergie-Standorte zum nächstgelegenen Siedlungs-, Gewerbe- oder Naturschutzgebiet sowie anderen relevanten Bauwerken ermittelt. Berücksichtigt wurden mehr als 12000 Altanlagen, für die bis Ende 2025 die EEG-Vergütung entfällt. Für die weiteren Berechnungen legte Nefino eine moderne Turbine mit einer Nabenhöhe von 120 Metern zugrunde. Anschließend wurde für jede Anlage anhand der regionalen Abstandsregelungen ermittelt, ob ein Repowering möglich ist.
Nach der heutigen (23.09.2020) Verabschiedung der EEG-Novelle 2021 im Bundeskabinett soll es für EEG-Altanlagen zunächst eine Übergangsregelung geben, mit der die Betreiber die Anlagen weiter über den Netzbetreiber vermarkten können. Sie erhalten den jeweiligen Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Die Vermarktungskosten sollen sich reduzieren, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.
© IWR, 2025
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