Genehmigungs-Beschleunigung: Bundestag berät über Gesetzentwurf zur Wind- und Solarenergie - Umsetzung EU-Richtline
Berlin - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2413 für die Bereiche Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort (20/12785)" ist für den 26. September 2024 terminiert.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land sowie Solarenergie umsetzen. Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Baugesetzbuch sowie der Planzeichenverordnung, im Raumordnungsgesetz, im Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sollen deshalb vorgenommen werden.
Im Kern geht es um die planerische Ausweisung von Beschleunigungsgebieten: in das Baugesetzbuch sowie in das Raumordnungsgesetz soll eine Verpflichtung aufgenommen werden, sogenannte Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie nach Artikel 15c der EU-Richtlinie 2018/2001 auszuweisen.
Zudem sollen Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten für Vorhaben im Bereich Windenergie an Land geregelt werden. Um ein Monitoring zum Stand der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zu ermöglichen, sollen die Vorschriften des EEG zu Informations- und Berichtspflichten im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschusses erweitert werden, so der Online Dienst des Deutschen Bundestages.
© IWR, 2025
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