Gutachten: Deponierung von Abfällen aus Atomkraftwerken in Schleswig-Holstein
Kiel - Der schlewsig-holsteinische Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht hat die Ergebnisse einer Studie zur Deponierung von Abfällen aus Kernkraftanlagen bekannt gegeben. Wie das Ministerium heute (10.09.2019) mitteilte, sind in Schleswig-Holstein grundsätzlich alle sieben untersuchten Deponien (Wiershop, Lübeck-Niemark, Johannistal, Harrislee, Schönwohld, Großenaspe, Damsdorf/Tensfeld) für die Ablagerung entsprechender AKW-Abfälle geeignet.
Aufgrund der unterschiedlichen Kapazitäten der Deponien wird jedoch von den Gutachtern empfohlen, für die Ablagerung der Abfälle fortan nur noch die vier Standorte Wiershop, Lübeck-Niemark, Johannistal und Harrislee zu betrachten, da die Deponien Schönwohld, Großenaspe und Damsdorf/Tensfeld kurz vor der endgültigen Verfüllung stehen. Sie könnten perspektivisch die erwarteten Abfallmengen nicht aufnehmen. Insbesondere die beim Rückbau der Kernkraftwerke in der nächsten Zeit zu erwartenden Dämmmaterialien können aus bautechnischer Sicht dort nicht abgelagert werden, teilte das Energiewendeministerium mit.
Für den Schutt und die Abfälle aus Atomkraftwerken gelten gesetzlicher Maßstäbe. Als Dosiskriterium für die Freigabe als deponierbarer Abfall gilt, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung durch die freizugebenden Stoffe und Gegenstände nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann. Dieser Wert liegt weit unterhalb der natürlich in der Umgebung vorkommenden Strahlung und selbst unter der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlung innerhalb Schleswig-Holsteins.
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