Landkreis Gifhorn: Niedersachsen erlaubt Erdölbohrung
Hannover - Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die von der DEA Deutsche Erdoel AG geplante Erdölbohrung Hankensbüttel Süd 96 im Landkreis Gifhorn zugelassen. Die Bohrung soll eine Tiefe von rund 1750 Metern erreichen.
Bereits im März 2018 hatte das LBEG den Bohrplatzbau genehmigt, der zurzeit umgesetzt wird. Der Bohrplatz liegt in dem Landschaftsschutzgebiet „Ostheide" und in dem Wasserschutzgebiet „Schönewörde" Zone IIIb. Bei der Schutzzone IIIb handelt es sich um den äußersten Bereich eines Trinkwasserschutzgebietes, der nur für bestimmte Nutzungsarten eingeschränkt ist. Der Landkreis Gifhorn hat die für das Vorhaben der DEA erforderlichen Ausnahmen von den Regelungen der Schutzgebietsverordnungen erteilt. In der Nähe des Bohrplatzes existieren keine gesetzlich geschützten Biotope, Böden, Naturschutzgebiete und Oberflächengewässer.
Der 2017 eingereichte Antrag für die Erstellung der Erdölbohrung erfüllt alle aktuellen rechtlichen und technischen Voraussetzungen - dazu zählen unter anderem die Vorgaben des Bundesberggesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes, teilte das Landesamt mit. Das habe das LBEG nach intensiver Prüfung festgestellt.
© IWR, 2026
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07.09.2018



