Nächtliches Blinken: Keacon erweitert Portfolio um BNK-Dienstleistungen
© Windpark Detern Süd GmbH & Co. KGVarel - Die Praxis zeigt, dass mit der Umrüstung von Windenergieanlagen auf die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) im Rahmen der BNK-Genehmigungsverfahren ein hoher Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand auf alle Beteiligten zukommen kann.
Das auf naturschutzfachliche Service- und Beratungsdienstleistungen im Windbereich spezialisierte Ingenieurbüro Keacon GmbH aus Varel erweitert vor diesem Hintergrund sein Portfolio. Das Unternehmen bietet nun die Begleitung von Änderungsanträgen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Rahmen der Umrüstung von Windenergieanlagen auf die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an. „Wir unterstützen Windparkbetreiber, technische Betriebsführer und Portfoliomanager darin, diese kosten- und zeitintensive Herausforderung im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu bewältigen“, so Madline Storkenmaier, Projektleiterin Genehmigung der Keacon GmbH über das neue Angebot.
Keacon begleitet im Zuge der BNK-Verfahren den gesamten Genehmigungsprozess von der Konzeption und Einreichung der Antragsunterlagen bei den zuständigen Stellen bis zum Erhalt der behördlichen Bescheinigungen und setzt dabei auf kundenspezifische Lösungen. Aufgrund der bereits bei Fachbehörden eingereichten Anträge zur Umrüstung auf Radar- und Transpondersysteme kann genehmigungstechnisch mit allen BNK-Anbietern zusammengearbeitet werden, betont das Unternehmen.
© IWR, 2024
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