Nächtliches Blinken von WEA: AVV Kennzeichnung tritt später in Kraft

Leipzig - Das Bundeskabinett hat am 04. März 2020 die am 14. Februar 2020 vom Bundesrat per Änderungsbeschluss verabschiedete Fassung der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) beschlossen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Ausfertigung ist die geänderte Verwaltungsvorschrift, in der die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen (BNK) geregelt wird, allerdings nicht wie geplant im März in Kraft getreten.
Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums ist ein neuer Veröffentlichungstermin noch nicht bekannt. Auch die Unterschriften von Bundesverkehrsminister und Bundeskanzlerin fehlen noch. Das Inkrafttreten der Änderungen der AVV Kennzeichnung wird sich somit weiter verzögern. Darauf weist die Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig hin.
Durch die Verzögerung wird auch die luftverkehrsrechtliche Zulassung der Transponderlösung als BNK-Option weiter hinausgeschoben. Dies könne erhebliche Folgen für die Branche haben, denn der bereits einmal verschobene Termin zur Umsetzung der BNK rücke wiederum näher, so Prometheus, da ohne geänderte AVV zur Erfüllung der BNK-Anforderung weiterhin nur Radarlösungen möglich sind.
Aus Sicht von Dr. Peter Sittig Brehm vom Prometheus Team ist zu vermuten, dass bei längerer Verzögerung der Umsetzung der geänderten AVV die Bundesnetzagentur erneut eine Verschiebung des Umsetzungstermins für die BNK ins Auge fassen wird, da mit weiterem Zeitverstreichen eine rechtzeitige Nachrüstung aller Bestandsanlagen immer unwahrscheinlicher werde. Daneben seien für die Betreiber von Bestandswindenergieanlagen auf der Grundlage der aktuellen Zulassungssituation auch Ausnahmen von der BNK-Pflicht eine Option.
© IWR, 2025
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08.04.2020