Offshore-Netzausbau: 50Hertz beantragt Bau und Betrieb der Netzanbindung OST-6-1 im Abschnitt Küstenmeer
Berlin - Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat in der letzten Woche den Antrag auf Planfeststellung der Netzanbindung OST-6-1 für den Teilabschnitt Küstenmeer beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. (Bild: 50Hertz)
In dem anzubindenden Offshore-Windenergiegebiet O-6 in der Ostsee befindet sich der geplante Offshore-Windpark Gennaker mit einer Leistung von 945 MW.
Die Seekabeltrasse führt von den beiden Umspannplattformen in der Ostsee nördlich der Halbinsel Darß bis zum Anlandungspunkt in Dierhagen und hat eine Länge von rund 53 Kilometern von der östlichen Plattform bzw. 35 Kilometern von der westlichen.
Die knapp 4.500 Seiten und mehr als 400 Pläne umfassenden Unterlagen zeigen und begründen u.a. den konkreten Trassenverlauf, erläutern mögliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt, und erklären, wie die Netzanbindung gebaut und betrieben werden soll. Die Planungen basieren auf umfangreichen Voruntersuchungen und Gesprächen vor Ort und bauen auf Erkenntnissen von benachbarten Projekten auf.
„Nach intensiven Planungen hat das Projektteam mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für diesen Teilabschnitt einen wichtigen Meilenstein für die planmäßige Realisierung von OST-6-1 geschafft“, so der gesamtverantwortliche Programmleiter bei 50HertzMarc Riudalbas.
Die Planfeststellungsunterlagen werden nun vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern auf Vollständigkeit geprüft. Im nächsten Schritt legt das Ministerium die Unterlagen zur Stellungnahme öffentlich aus. Im letzten Schritt erteilt das Ministerium den Planfeststellungsbeschluss.
Voraussichtlich bis zum Jahresende reicht 50Hertz weitere Antragsunterlagen für die Offshore-Plattformen sowie für die Landtrasse zwischen Dierhagen und dem Umspannwerk Gnewitz ein. Das Umspannwerk in Gnewitz soll laut 50Hertz in einem separaten Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kürze genehmigt werden.

© IWR, 2026
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