Ökostrom statt Biotreibstoff: Verbände kritisieren Verdrängung der Biokraftstoffe

Berlin – Eine Verbändeallianz der Mineralöl- und Biokraftstoffwirtschaft fordert Nachbesserungen bei der nationalen Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II).
Weder der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom September 2020 noch die kürzlich bekanntgewordene Einigung der Staatssekretäre der fachlich zuständigen Bundesministerien vom 18.12.2020 stellen sicher, dass die ambitionierten Treibhausgasminderungsziele im Verkehrssektor erreicht werden können. Zu diesem Schluss kommen der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. (BDBe, die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP), UNITI Bundesverband der mittelständischen Mineralölunternehmen e.V. sowie der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB) nach Analyse der Eckpunkte zur nationalen Umsetzung der RED II.
Konkret geht es um den Ladestrom für die Elektromobilität, der nach Ansicht der Verbändeallianz nicht wie vorgesehen auf die Treibhausgasminderungs-Quote (THG) angerechnet werden soll. Eine solche Anrechnung sei „sachwidrig“, denn die THG-Quote soll per Definition der tatsächlichen Minderung der Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen dienen. Die Pläne des BMU gehen sogar noch weiter und sehen eine mehrfache Anrechenbarkeit vor, die aber keinen realen Klimaschutz bewirken würden.
In der Folge hätte dies den Effekt, dass die ohnehin staatlich massiv geförderte E-Mobilität den größten Anteil bei der Quotenerfüllung stellen würde. Dagegen würden bereits heute am Markt verfügbare, nachhaltigkeitszertifizierte und langjährig bewährte nachhaltige Biokraftstoffe aus dem Markt gedrängt sowie der Markthochlauf aussichtsreicher und ebenfalls klimaneutraler Alternativen, wie E-Fuels oder Wasserstoff, verhindert.
© IWR, 2025
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