Rückverfolgbarkeit in der PV-Branche: Neuer Standard von TÜV Rheinland stärkt Qualität und ESG-Compliance in der Solarindustrie
Köln – Der Prüf- und Zertifizierungsdienstleister TÜV Rheinland hat mit dem Standard „2PfG 3103/11.24“ einen neuen Maßstab für die Rückverfolgbarkeit in der Photovoltaikbranche gesetzt.
Der neue Standard soll Projektentwicklern, Investoren und Käufern von PV-Modulen helfen, Lieferketten und Produktionsprozesse projektspezifisch nachzuvollziehen – ein entscheidender Faktor zur Stärkung der Qualitätssicherung und zur Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsthemen (ESG).
„Wir prüfen, ob und wie genau die von Herstellern verwendeten Systeme, Werkzeuge und Prozesse eine Rückverfolgbarkeit sicherstellen können“, so Maximilian Lieberz, Business Development Manager bei TÜV Rheinland. Grundlage des Audits bilden anerkannte Normen wie ISO 9001 und ISO 28000:2007. Auch projektspezifische Kundenanforderungen wie Arbeitsbedingungen können laut TÜV Rheinland als Prüfungsschwerpunkte einbezogen werden.
Die Auditierung erfolgt in drei Stufen: Zunächst wird das Managementsystem geprüft, anschließend die eingesetzten Prozesse und Tools. Abschließend bewertet TÜV Rheinland die gesamte Rückverfolgbarkeitskette hinsichtlich Transparenz und Dokumentationstiefe.
Hintergrund des neuen Rückverfolgbarkeitsservices ist die dynamische Entwicklung der PV-Branche sowie die wachsende globale Bedeutung der ESG-Compliance, zu der auch die Rückverfolgbarkeit zählt. Seit 2023 wurden im Rahmen der Entwicklung des Services mehr als 100 Werke führender Modulhersteller, vor allem in Asien, überprüft. Der neue Standard soll global Anwendung finden und sich als Branchenmaßstab etablieren – auch im Hinblick auf steigende ESG-Anforderungen bei der Finanzierung von PV-Projekten.
© IWR, 2026
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