Technische Richtlinie 10: Pavana GmbH für Bestimmung der Windenergie-Standortgüte akkreditiert
© Adobe Stock / FotoliaHusum - Die auf Windmessungen und Fachgutachten spezialisierte Pavana GmbH ist seit dem 18.07.2022 für die Dienstleistung „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ gemäß technischer Richtlinie 10 (TR10) der Fördergesellschaft Windenergie und anderer Dezentraler Energien e.V. (FGW) akkreditiert.
Als einer der ersten wenigen Gutachter kann das Husumer Unternehmen sein Leistungsportfolio nun um diese Dienstleistung erweitern und sie ab sofort anbieten. Zuvor hatte Pavana erfolgreich am Ringversuch der FGW zur Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme teilgenommen.
Die Bestimmung der Standortgüte von Windenergieanlagen an Land gemäß TR10 ist für die Betreiber wichtig für die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die TR10 beschreibt das technische Verfahren zur Bestimmung des Standortertrags nach Inbetriebnahme im Sinne des EEG 2017 und EEG 2021. Alle fünf Jahre müssen Betreiber von Windparks in Deutschland demnach die Standortgüte auf Grundlage von Betriebsdaten bestimmen lassen.
„Ich freue mich sehr, dass wir die Akkreditierung als eines der ersten Unternehmen erreichen konnten. Mit dem Standortgütenachweis gemäß TR10 ergänzen wir unser Dienstleistungsportfolio für Entwickler, Investoren, Banken und Betreiber“, so Pavana Geschäftsführer Lars Levermann.
Die Husumer Pavana GmbH bietet spezialisierte Dienstleistungen für die Planung von Windenergie-Projekten an. Zum Leistungsportfolio gehören Windmessungen per LiDAR, Windgutachten, Standortgütenachweise sowie Immissionsschutz-Gutachten. Im vergangenen Jahr hatte das Husumer Unternehmen einen 200m Messmasten zur Verifizierung von LiDAR-Geräten errichtet, der zu den aktuell höchsten in Deutschland und Europa zählt.
© IWR, 2025
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19.07.2022