THG-Quote: Bundestag beschließt Klimaschutz auch mit Biokraftstoffen im Verkehr

Berlin - Der Bundestag hat in der vergangenen Nacht die Neufassung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) beschlossen. Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB) ist zufrieden, denn der Anstieg auf 25 Prozent im Jahr 2030 führt nach Einschätzung des Verbandes zu deutlich mehr Klimaschutz im Straßenverkehr.
Die Quote fördert nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, aus Altspeise- oder Tierfett und aus Abfall- und Reststoffen sowie Elektromobilität und strombasierte Kraftstoffe. „Die jetzt im Bundestag verabschiedete Weiterentwicklung der THG-Quote ist zukunftsweisend, denn sie ermöglicht Klimaschutz im Verkehr auf vielen verschiedenen Wegen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB. Neben den Biokraftstoffen sind das die E-Mobilität, Wasserstoff und andere strombasierte Kraftstoffe, so Baumann.
Biokraftstoffe haben laut dem VDB im Jahr 2020 rund 12 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Der Anteil von Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse wie Raps oder Getreide darf zukünftig nicht über 4,4 Prozent der im Verkehr genutzten Energie hinausgehen. Durch den steigenden Anteil der im Vergleich zum Verbrennungsmotor effizienteren Elektromobilität wird zukünftig der Energieverbrauch im Verkehr sinken. Baumann: „Durch den Beschluss sichern die Abgeordneten des Bundestages die deutsche Produktion von Biodiesel, Bioethanol und Biomethan. Das ist positiv für die über 20.000 Arbeitsplätze in der Branche in Industrie und Landwirtschaft.“
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