Wasserstoffwirtschaft: BNetzA prüft Regulierung von Wasserstoffnetzen und leitet Marktkonsultation ein
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat eine Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen eingeleitet. In einer Bestandsaufnahme zeigt sie den aktuellen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze und analysiert ausgehend von möglichen Entwicklungspfaden, ob Wasserstoffnetze zukünftig reguliert werden sollten. Ein begleitender Fragebogen dient der Strukturierung der Konsultation.
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetza) werden Wasserstoffnetze derzeit grundsätzlich nicht von der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz erfasst. Es gibt lediglich Regelungen für die Einspeisung als Zusatzgas in Erdgasnetze (Beimischung). Wenn Wasserstoff in Zukunft über die bestehenden Inselnetze hinaus substantiell zur öffentlichen Versorgung beitragen soll und die Wettbewerbssituation mit der in den heute nach Energiewirtschaftsgesetz regulierten Netzbereichen vergleichbar ist, wird die Grundsatzfrage der Regulierung aus Sicht der BNetzA mittel- bis langfristig tendenziell zu bejahen sein.
Die Konsultationsfragen richten sich an bestehende und potentielle Marktakteure, Netzbetreiber, Verbraucher, Wissenschaft und weitere interessierte Kreise. „Wir haben im Rahmen der Bestandsaufnahme einige zentrale Fragen identifiziert und freuen uns nun auf die Rückmeldungen des Marktes“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Dem Markt soll mit der Veröffentlichung die Möglichkeit gegeben werden, zu den angesprochenen Fragen, aber auch zur Einschätzung der Bundesnetzagentur, Stellung zu nehmen. Berücksichtigt werden alle Einsendungen, die bis zum 4. September 2020 eingehen. Konsultationsfragen sowie Bestandsaufnahme und ein Begleitschreiben des BMWi zum Thema Regulierung von Wasserstoffnetzen sind auf der Internetseite der BnetzA veröffentlicht
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