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Biogas zwischen Aufbruch und Risiko: EU genehmigt Biomassepaket - Branche fordert Nachbesserungen

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Berlin - Die EU-Kommission hat das Biomassepaket genehmigt und damit die monatelange Unsicherheit der Biogasbranche beendet. Verbände, Unternehmen und Politik begrüßen den Schritt, warnen jedoch vor gravierenden Lücken. Insbesondere ältere Biogasanlagen brauchen Übergangslösungen, um den Weiterbetrieb zu sichern und ihre Rolle in der Energiewende auszubauen.

Mit dem Biomassepaket steigen die Ausschreibungsvolumina, die Flexibilitätsanforderungen verschärfen sich und Biogasanlagen mit Wärmenutzung werden bevorzugt. Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer begrüßt die Notifizierung des Biomassepakets: "Mit der lange erwarteten Notifizierung des Biomassepakets gehen wir einen entscheidenden Schritt, um Planungssicherheit für Landwirte, Investoren, Betreiber und Kommunen zu schaffen. Biogas leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Energieversorgung – gerade im ländlichen Raum. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass Biomasse nachhaltig erzeugt und eingesetzt wird." Auch Bioenergie- und Wirtschaftsverbände sehen in der Notifizierung ein wichtiges Signal für Investitionen und Versorgungssicherheit. Gleichzeitig fordern sie dringend Nachbesserungen: fehlende Übergangsregeln für auslaufende EEG-Anlagen, klare Netzzugänge und eine langfristige Perspektive für flexible Biomassekraftwerke in der deutschen Kraftwerksstrategie.

Hoffnungsschimmer nach langer Unsicherheit
Mit der beihilferechtlichen Genehmigung der EU tritt das Anfang 2025 beschlossene Biomassepaket nun endgültig in Kraft. „Nach Monaten der Unsicherheit ist heute endlich das Biomassepaket genehmigt worden. So wurde für Hunderte Biogasanlagen im Land ein gangbarer Weg für einen sicheren Fortbestand aufgezeigt“, erklärte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB).

Das Paket sieht ein Ausschreibungsvolumen von 1.300 Megawatt für 2025 vor und erhöht den Flexibilitätszuschlag auf 100 Euro je Kilowatt installierter Leistung. Der Weg ist nun bereitet für den kurzfristigen Bau von rund 3 Gigawatt flexibler Kraftwerksleistung aus Biogas. Diese Kraftwerke können zukünftig nicht nur zur Versorgungssicherheit im Stromsektor beitragen, sie unterstützen außerdem die klimafreundliche Wärmeversorgung im ländlichen Raum und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende“, so Rostek weiter.

Auch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) bewertet die Genehmigung als Chance: Biogas könne so zum „Systemdienstleister der Energiewende“ werden, der Schwankungen aus Wind und Sonne ausgleicht.

Laut BNetzA kann nun in der kommenden Oktoberausschreibung auf ein Volumen von 813 MW geboten werden. Gleichzeitig werden strengere Anforderungen an die Flexibilität von Biogasanlagen sowie ein neues Vergütungssystem eingeführt.

Forderungen nach Übergangshilfen und Nachbesserungen
Trotz Erleichterung sehen die Branchenvertreter zum Teil weiterhin einen erheblichen Handlungsbedarf. Besonders betroffen sind laut HBB Biogasanlagen, die 2004 und 2005 ans Netz gingen und deren EEG-Vergütung Ende 2025 ausläuft. „Ohne eine entsprechende Übergangsregelung werden viele dieser Anlagen keine Chance haben, die Anforderungen des neuen EEG rechtzeitig zu erfüllen“, warnte Rostek. Das HBB fordert deshalb eine de-minimis-kompatible Überbrückungshilfe, die ohne erneute EU-Notifizierung möglich wäre.

Ähnlich äußerte sich der Deutsche Raiffeisenverband (DRV). Geschäftsführer Philipp Spinne betonte: „Das ist ein wichtiger Schritt, um Biogasanlagen, die aus der bisherigen Förderung herausfallen, eine Zukunftsperspektive zu geben.“ Allerdings seien die notwendigen technischen Umbauten bis Jahresende bei Anlagen, deren Förderung bereits Ende 2025 ausläuft, nicht realisierbar. Der DRV verlangt daher eine befristete Übergangsregelung, um den Fortbestand der Anlagen zu sichern. Kritik äußert der DRV zudem an der geplanten Novelle des Stromsteuergesetzes, das große Biogasanlagen steuerrechtlich fossilen Kraftwerken gleichstellen könnte. „Dies entbehrt jeglicher Logik und steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag“, so Spinne. Die Betreiber von Biogasanlagen stünden vor erheblichen Investitionen, um ihre Anlagen zukunftsfähig zu machen. „Diese werden nur getätigt, wenn die Politik jetzt klare und verlässliche Signale sendet“, so Spinne weiter.

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht Nachbesserungsbedarf. „Insbesondere der gesenkte Maisdeckel und die zu geringe Planungszeit machen die Ausschreibungen für viele Anlagen unattraktiv“, so die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet.


© IWR, 2025


19.09.2025

 



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