Kaum Biomasse-Neuanlagen: Ausschreibung für Biomasseanlagen stark überzeichnet - Bestandsanlagen und Flexibilisierung
Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. April 2025 bekanntgegeben. Die Biomasseausschreibung war erneut deutlich überzeichnet. Gebote für Biomethananlagen sind dagegen nicht eingegangen.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 187 Megawatt (MW) wurden 685 Gebote mit einer Gebotsmenge von 543 MW eingereicht, so die Bundesnetzagentur. Dabei entfielen acht Gebote mit 5 MW auf Neuanlagen und 677 Gebote im Umfang von 538 MW auf Bestandsanlagen.
Es konnten 244 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen zwei Zuschläge mit 0,3 MW auf Neuanlagen und 242 Zuschläge mit 187 MW auf Bestandsanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 12,34 ct/kWh bis 17,19 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde mit 16,53 ct/kWh deutlich unterhalb der Vorrunde (17,33 ct/kWh). Der Trend fallender Zuschlagswerte setzt sich damit fort. 83 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Bezogen auf die Bundesländer entfielen die größten Zuschlagsvolumina auf Gebote für Standorte in Bayern (64 MW, 94 Zuschläge) gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Niedersachen (34 MW, 36 Zuschläge) und Baden-Württemberg (32 MW, 50 Zuschläge).
Durch das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Biogaspaket wurden neue Regelungen eingeführt. Für Biogasanlagen werden stärkere Anreize zur flexiblen Fahrweise gesetzt und Biogasanlagen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind, werden bevorzugt bezuschlagt.
Die Anwendung der Regelungen bedarf größtenteils der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission. Diese lag bis zum Gebotstermin nicht vor, weshalb die Änderungen im Rahmen der aktuellen Ausschreibungsrunde noch nicht angewandt wurden.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. Oktober 2025 statt. Die nächste Ausschreibung für Biomethananlagen wird am 1. September 2025 durchgeführt.
© IWR, 2026
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