Prokon begibt Anleihe ohne Erlöse
Der Insolvenzplan war im Juli 2015 von der Gläubigerversammlung angenommen worden. Danach richtet sich das Bezugsangebot an frühere Genussrechtsinhaber, welche die Schuldverschreibungen ohne Zuzahlung beziehen können. Das bedeutet, dass dem Unternehmen keine Erlöse zufließen werden. Die Erwerbsfrist läuft vom 18. Mai 2016 bis zum 21. Juni 2016.
Prokon-Windparks als Sicherheit
Die Unternehmensanleihe ist mit einem Kupon von 3,5 Prozent pro Jahr ausgestattet und hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Der Zinslauf hat am 1. August 2015 begonnen. Ab dem Jahr 2017 wird die Anleihe mit rund 7,2 Prozent vom anfänglichen Nennwert jährlich getilgt. Als Sicherheit für die Zahlungspflichten der Emittentin unter der Unternehmensanleihe dient ein Großteil der Prokon-Windparks in Deutschland und Polen. Die Erstnotiz im Freiverkehr der Börse Hamburg wird voraussichtlich am 13. Juli 2016 erfolgen.
Neue Prokon mit Fokus auf das Kerngeschäft
Dr. Henning von Stechow, Vorstandsmitglied von Prokon erklärte dazu: „Wir haben in den vergangenen Monaten wichtige Schritte in der operativen und finanziellen Restrukturierung erfolgreich umgesetzt. Die neue Prokon konzentriert sich auf ihre Kernkompetenzen rund um die Windenergie und verfügt über eine solide Eigenkapitalbasis.“
Seit dem 1. August 2015 fokussiert sich Prokon auf die Geschäftsbereiche Windenergie, Projektentwicklung und Energiehandel. Prokon ist derzeit in Deutschland, Polen und Finnland mit eigenen Gesellschaften und Mitarbeitern aktiv. Aktuell betreibt Prokon 57 Windparks mit einer Gesamtleistung von 557 Megawatt (MW) in Deutschland und Polen. Weitere Projekte befinden sich in verschiedenen Phasen der Planung und Realisierung. Im Kalenderjahr 2015 erwirtschaftete Prokon im Geschäftsbereich Windenergie einen Umsatz von rund 87 Mio. Euro und einen Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von rund 66,3 Mio. Euro. Zum Jahresende 2015 lag die Konzerneigenkapitalquote bei rund 26 %.
Öffentliches Angebot und Privatplatzierung
Sofern Gläubiger ihr Erwerbsrecht nicht ausüben, sieht der Insolvenzplan vor, dass die ihnen zustehenden Schuldverschreibungen von der Emittentin verwertet werden und der so realisierte Veräußerungserlös (abzüglich Kosten) an die Gläubiger, die ihr Erwerbsrecht nicht ausgeübt haben, ausgezahlt wird. Die Höhe des Veräußerungserlöses ist von den Marktgegebenheiten sowie Angebot und Nachfrage abhängig. Voraussichtlich am 8. Juli 2016 soll der Bezugspreis für das öffentliche Angebot und die Privatplatzierung bekannt gegeben werden.
© IWR, 2016
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