Gabriel einigt sich mit EU auf Industrie-Privilegien
Bei den Verhandlungen zwischen Gabriel und Vestager ging es um verschiedene Gesetzespakete im Rahmen der deutschen Energiewende und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Nun ist aus Sicht der Bundesregierung der Weg dafür frei, dass die Prüfung der in Brüssel angemeldeten Gesetzesvorhaben nun auch in den förmlichen Entscheidungsverfahren der Europäischen Kommission abgeschlossen werden kann. Gegenstand der Verhandlungen war das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), das Strommarktgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017.
Gabriel hebt Planungssicherheit für Unternehmen hervor
Gabriel zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, eine politische Verständigung zu drei zentralen energiepolitischen Vorhaben und deren beihilferechtlicher Vereinbarkeit zu treffen. „Mit der erzielten Verständigung schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie. Das gilt vor allem natürlich für den Förderteil des KWK-Gesetzes und den Bestandsschutz für Eigenversorger. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und hochwertige Beschäftigung in Deutschland", so Gabriel. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erklärte, stehe die Verständigung wie üblich noch unter dem Vorbehalt der förmlichen Kommissions-Verfahren. Der aus den Gesprächen mit der Europäischen Kommission resultierende Anpassungsbedarf im nationalen Recht werde derzeit erarbeitet. Der erforderliche Referentenentwurf soll noch im Herbst 2016 vorgelegt werden.
KWK-Industrierabatte folgen EEG-Ausnahmen - KWK-Ausbau kann weitergehen
Im Fokus stand die Frage, inwieweit Privilegien, Rabatte und Ausnahmeregelungen im Energiesektor für Industrieunternehmen mit dem EU-Beihilferecht in Einklang stehen. So wird die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage so ausgestaltet wie auch in der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung im Rahmen EEG 2017. Das bedeutet: Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG hat, wird auch nach dem KWKG entlastet.
Die KWK-Förderung wird zukünftig für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt (MW) ausgeschrieben. Die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18. In Sachen KWK zeigten sich auch die Branchenverbände erleichtert über die Einigung: Michael Ebling, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), sagte: "Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz! Und es ist ein guter Tag für die Stadtwerke, die seit Jahren auf die Klimaschutztechnologie KWK setzen. Sie haben nun endlich Planungssicherheit."
EEG 2017: Solar- und Windenergie in einen Ausschreibungstopf
In Sachen EEG 2017 sollen mit gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik bald auch technologieübergreifende Ausschreibungen im Rahmen von Pilotverfahren getestet werden. Ab dem Jahr 2018 wird eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen ausgeschrieben. Die Ergebnisse werden ergebnisoffen evaluiert, auch im Vergleich mit den technologiespezifischen Ausschreibungen. Ferner wird Deutschland eine Innovationsausschreibung von 50 MW pro Jahr für besonders systemdienliche Anlagen durchführen.
© IWR, 2016
30.08.2016
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