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Europäischer Rechnungshof warnt: Milliarden-Kosten durch AKW-Rückbau

Luxemburg – In den östlichen EU-Staaten wurden vor dem Fall des Eisernen Vorhangs zahlreiche russische Atomreaktoren gebaut. Deren Rückbau wird nun Milliarden Euro verschlingen, wie der Europäische Rechnungshof ermittelt. Dabei zeigt sich die Behörde über mehrere Entwicklungen besorgt.

Litauen, Bulgarien und die Slowakei haben sich im Zuge des EU-Beitritts verpflichtet, die acht ältesten und unsichersten Atomreaktoren russischer Bauart abzuschalten. Deren Rückbau wird Milliarden verschlingen, wie der Europäische Rechnungshof nun in einem Sonderbericht aufzeigt.

Europäischer Rechnungshof erwartet Rückbau-Kosten von 11,4 Milliarden Euro

Die Kosten für die Stilllegung von Kernreaktoren der ersten Generation nach sowjetischer Bauart in Litauen, Bulgarien und der Slowakei werden sich nach einem Bericht des europäischen Rechnungshofes auf schätzungsweise mindestens 5,7 Milliarden Euro belaufen. Dieser Betrag könnte auf 11,4 Milliarden Euro ansteigen, wenn die Kosten für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe ebenfalls berücksichtigt werden.

Der Rechnungshof zeigt sich zudem besorgt über den Verlauf der Rückbauarbeiten. „Die Verzögerungen bei zentralen Stilllegungsprojekten, die weiterhin bestehenden Finanzierungslücken und die unzureichenden Fortschritte hinsichtlich der Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle geben Anlass zur Sorge", erklärte Phil Wynn Owen, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. In Litauen liegt die Finanzierungslücke inzwischen bei 1,56 Milliarden Euro, in Bulgarien und der Slowakei sind es 28 bzw. 92 Millionen Euro.

Verzögerungen und mangelnde Transparenz

Die Prüfer untersuchten auch die Fortschritte bei der Stilllegung der kerntechnischen Anlagen. Zwar ist der wesentliche Rückbau in Bereichen mit schwächerer Strahlenbelastung, wie beispielsweise Turbinenhallen, bereits abgeschlossen in Bereichen mit höherer Strahlenbelastung, wie Reaktorgebäude, stehen kritische Herausforderungen jedoch erst noch bevor. Bei fast allen wichtigen Infrastrukturprojekten sind zudem Verzögerungen aufgetreten. Die längsten Verzögerungen waren in Litauen zu verzeichnen, wo der endgültige Stilllegungstermin seit 2011 um weitere neun Jahre auf 2038 verschoben wurde.

Außerdem werden künftige Kosten für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Endlagerung abgebrannter Kernbrennstoffe nicht immer als Rückstellungen ausgewiesen bzw. in den Anhang zum Abschluss aufgenommen. Dies verringert die Transparenz und hindert die zuständigen Behörden daran, angemessen zu planen, wie die zukünftigen Kosten für die Stilllegung und die Endlagerung gedeckt werden können.

Rechnungshof nimmt Mitgliedsstaaten in die Pflicht

Der Rechnungshof schlägt der EU daher u.a. vor, die betroffenen Mitgliedsstaaten finanziell stärker in die Pflicht zu nehmen, die Kosten ordnungsgemäß und transparent zu bilanzieren und EU-Finanzmittel auf Personal, das ausschließlich mit Stilllegungsmaßnahmen befasst ist, zu begrenzen. Außerdem sollen Möglichkeiten zur Endlagerung von Atommüll inklusive „regionaler und anderer EU-interner Lösungen“ ausgelotet werden. Die Mitgliedsstaaten ruft der Rechnungshof dazu auf, ihr Projektmanagement zu verbessern, umfassende Finanzierungspläne zu erstellen und Erfahrungen besser auszutauschen. Auch müssten sie ihre eigene Rolle bei der Einhaltung des Verursacherprinzips anerkennen.

© IWR, 2016

22.09.2016

 



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