Atomkraftwerk Isar 1 kann abgerissen werden
Nach der AKW-Abschaltung stehen die Atommüll-Entsorgung und der Abriss der Atomkraftwerke (AKW) im Fokus. Der Finanzierungsrahmen wurde vorerst geklärt. Nun nimmt auch der Rückbau der Anlagen Fahrt auf: Erstmals seit dem Atomausstiegsbeschluss von 2011 ist für ein AKW in Deutschland eine Rückbaugenehmigung erteilt worden. Zudem hat die Bundesregierung auch noch ein neues Strahlenschutzgesetz verabschiedet.
Hendricks rückt Sicherheit in Mittelpunkt der AKW-Rückbauarbeiten
Beim AKW Isar 1, das im Anschluss an die Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 neben weitere Altanlagen umgehend abgeschaltet wurde, können die Arbeiten beginnen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD): „Der Atomausstieg schreitet weiter voran. Der Abriss der AKW ist hochkomplex und wird Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Oberstes Gebot bei allen vorbereitenden Planungen und den anschließenden Rückbauarbeiten ist die Sicherheit für die Mitarbeiter, die Bevölkerung und die Umwelt.“
Das AKW liegt im östlichen Teil Bayern bei Essenbach im Landkreis Landshut. Während der Block Isar 1 (912 MW Bruttoleistung) bereits 2011 abgeschaltet wurde, kann Block 2 (1.485 MW) noch bis Ende 2022 laufen. Hinter Block 1 steht die Eon-Gesellschaft Preussen Elektra alleine, hinter Isar 2 zu 75 Prozent. Weitere 25 Prozent an Isar 2 hält die Stadtwerke München GmbH.
Genehmigung zunächst für Abbauphase 1 - Phase 2 behandelt Reaktordruckbehälter
Für den Abriss eines Atomkraftwerkes ist eine atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung erforderlich. Als erste Behörde hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesumweltministerium (BMUB) der Preussen Elektra GmbH Mitte Januar 2017 eine Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau der Anlage Isar 1 erteilt. Mit dieser wird der Abbau aller Anlagenteile gestattet, die nicht der sogenannten Abbauphase 2 (Reaktordruckbehälter und Biologischer Schild) zugeordnet sind. Nach derzeitiger Planung soll die Abbauphase 1 bis zum Jahr 2023 und die Abbauphase 2 bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein. Die Entlassung des Anlagengeländes aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes für die Blöcke 1 und 2 wird um das Jahr 2040 erwartet.
Neues Strahlenschutzrecht auch für den „Größten Anzunehmenden Unfall“
Daneben hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes beschlossen. Damit soll unter anderem der radiologische Notfallschutz von Bund und Ländern verbessert werden. Bislang war das Strahlenschutzrecht in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammengefasst.
© IWR, 2017
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