Immer weniger Biokraftstoffe im Straßenverkehr
In Deutschland geht der Einsatz von Biokraftstoffen im Straßenverkehr zurück. Das geht aus einer Auswertung des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) auf Basis von Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zurück.
Anteil der Biokraftstoffe im Verkehr sinkt
Demnach stieg der Dieselverbrauch im ersten Quartal um 7,4 Prozent auf 9,3 Mio. Tonnen, während der Anteil von Biodiesel um sieben Prozent auf rund 0,5 Mio. Tonnen gesunken ist. Auch der Anteil von Bioethanol war bei einem Verbrauch von 0,25 Mio. Tonnen zum Vorjahr um 4,4 Prozent rückläufig, während der Benzinabsatz um zwei Prozent auf 4,3 Mio. Tonnen gestiegen ist.
Die eingesetzten Biokraftstoff-Mengen gehen aus Sicht des VDB zurück, weil die Mineralölindustrie immer klimaeffizientere Biokraftstoffe einsetzen kann, um ihren Treibhausgasausstoß zu verringern. VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann: „Die bornierte Weigerung des Bundesumweltministeriums, die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasminderung an die Realitäten im Kraftstoffmarkt anzupassen, beschneidet den Klimaschutz im Straßenverkehr und schädigt die deutsche Biokraftstoffindustrie.“ Seit Jahresbeginn 2017 ist die Mineralölwirtschaft verpflichtet, den Treibhausgasausstoß zu drosseln. Dennoch geht die abgesetzte Menge zurück.
VDB: Umweltministerium bremst Energiewende im Verkehr aus
Nach Ansicht des VDB bremst das Bundesumweltministerium die Energiewende im Verkehr aus, indem es den Marktanteil von Biokraftstoffen im Ergebnis auf etwa fünf Prozent beschränke. Auch plane das Ministerium eine weitere Einschränkung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor, indem es der Ölindustrie erlauben wolle, Emissionsminderungen der Erdölförderung auf die EE-Ziele im Verkehrssektor anzurechnen. „Das Bundesumweltministerium stellt aktiv einen Marktanteil fossiler Kraftstoffe von etwa 95 Prozent sicher. Es verhindert damit zulasten des Klimaschutzes die Nutzung von Elektromobilität und Biokraftstoffen“, sagte Baumann.
Emissionsminderungen in der Ölförderung sollen angerechnet werden
Ab dem Jahr 2020 ist die Mineralölindustrie in Deutschland durch die Treibhausgas (THG)-Quote verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Kraftstoffe um sechs Prozent im Vergleich zum Jahr 2010 zu senken. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf der neuen Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung könnten jedoch 1,75 Prozentpunkte davon durch Einsparmaßnahmen in der Erdölforderung erbracht werden, so der VDB. Die übrigen 4,25 Prozentpunkte der THG-Quote bleiben für alternative Antriebe wie E-Mobilität, Biokraftstoffe, Wasserstoff und Erdgas übrig. Die fehlende Erhöhung der THG-Quote sorgt demnach dafür, dass der Marktanteil von erneuerbarer Energien im Verkehrssektor kontinuierlich sinkt.
© IWR, 2017
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