Starke Überzeichnung bei der Windenergie-Auktion erwartet
Die zweite Ausschreibungsrunde für Onshore-Windturbinen umfasst ein Gesamtvolumen von 1.000 Megawatt (MW). Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Leistungswert der bereits genehmigten und ausschreibungsberechtigten Windenergieanlagen bekannt gegeben hat, wird eine erneute Überzeichnung der nächsten Ausschreibungsrunde konkreter.
BNetzA: genehmigte Windkraftanlagen mit 1.225 MW können an Ausschreibung teilnehmen
Nach den jetzt veröffentlichten Angaben der BNetzA können sich in der zweiten Ausschreibungsrunde gemeldete Genehmigungen mit einer Gesamtkapazität von 1.225 MW beteiligen. Allein mit diesem Anlagenpool wäre das Ausschreibungsvolumen bereits übererfüllt. Da ab 2018 allerdings die derzeit geltende Sonderregelung für Bürgerenergieprojekte ausgesetzt wird, kommt es zu zusätzlichem Druck auf Seiten der Projektentwickler. Die Folge wird ein deutlich über dem Ausschreibungsvolumen liegendes Projektangebot sein. Davon geht auch die Unternehmensberatung Enervis energy advisors GmbH aus Berlin aus.
Sonderregelung für Bürgerenergieprojekte erzeugt zusätzlichen Druck
Neben den 1.225 MW an bereits genehmigten Onshore-Projekten bestehen laut Enervis Windpark-Projekte mit rd. 710 MW an Bürgerenergiegesellschaften, die in der ersten Runde geboten, aber keinen Zuschlag erhalten haben. Bis zum Ausschreibungstermin am 1. August 2017 ist von einem weiteren Zuwachs an Bürgerenergiegesellschaften auszugehen. Hintergrund für diesen Zuwachs ist, dass Bürgerenergiegesellschaften sich in den zwei bevorstehenden Ausschreibungsrunden noch ohne die eigentlich erforderliche Bau- und Betriebsgenehmigung beteiligen können. Werden sie bezuschlagt, erhalten sie den Höchstpreis der Auktionsrunde. Ab 2018 werden diese Vorteile vorerst ausgesetzt. Die bevorstehende Aussetzung der Sonderregelung erzeuge momentan einen starken Anreiz, die Vorteile in den verbleibenden zwei Auktionsrunden 2017 mit entsprechenden Projektgesellschaften noch zu nutzen. „Vor dem Hintergrund des Bürgerenergie-Moratoriums ab 2018 erwarten wir für den 1. August eine große Menge von Geboten von Bürgerenergiegesellschaften“, so Enervis-Berater Nicolai Herrmann.
Enervis-Auktionsmodell unterstützt bei Abschätzung der Angebotsmenge und Gebotspreise
Aus Sicht von Hermann, ist eine einfache Abschätzung der zu erwartenden Angebotsmenge und Gebotspreise derzeit allerdings schwierig. Gebotspreisberechnungen unter Berücksichtigung der momentanen Sondersituation seien allerdings mit dem enervis-Auktionsmodell möglich. Neben bekannten Genehmigungen bilde das Modell auch Gebote von Bürgerenergiegesellschaften sowie Projekte im Netzausbaugebiet in Bezug auf erwartete Mengen und Gebotspreise ab, so enervis.
© IWR, 2017
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