Trotz Rekordzubau - Verbände drängen auf Korrekturen bei Windenergie-Ausschreibungen
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 ist ein neuer Rekord bei der Neuerrichtung von Windenergieanlagen an Land erzielt worden. Das zeigen die von der Deutschen Windguard im Auftrag des Bundesverbands Windenergie (BWE) und des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erhobenen Daten.
Neuer Rekordzubau im ersten Halbjahr 2017
Brutto wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres in Deutschland an Land 790 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.281 Megawatt (MW) gebaut. Das ist ein neuer Rekord und entspricht im Vergleich zum Halbjahreszubau 2016 einem Zuwachs von elf Prozent (1 Hj. 2016: brutto 2.053 MW). Unter Berücksichtigung des Abzugs von 146 Anlagen mit einer Leistung von 167 MW, die z. B. im Rahmen von Repowering-Maßnahmen abgebaut worden sind, ergibt sich ein Nettowert von 644 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 2.114 MW. Deutschlandweit sind nach der Windguard-Statistik nun 27.900 Windturbinen mit einer Gesamtkapazität von 48.020 MW am Netz. Für das Gesamtjahr 2017 erwarten VDMA und BWE für die Windenergie an Land einen Brutto-Zubau von etwa 5.000 MW.
Prognose der weiteren Marktentwicklung schwierig
Der hohe Zubau basiert auf dem hohen Bestand an Genehmigungen, die im Vorfeld der Umstellung auf das Ausschreibungssystem in Deutschland bis zum 31. Dezember 2016 erteilt wurden. Für 2018 sei davon auszugehen, dass noch ca. 3.500 MW an Genehmigungen aus dem Übergang auf das Ausschreibungssystem zur Verfügung stehen. Aufgrund des großen Anteils von noch nicht genehmigten Projekten in der ersten Ausschreibungsrunde und den daraus folgenden Realisierungsrisiken ist nach Einschätzung der Verbände eine seriöse Prognose über die Entwicklung für die kommenden Jahre kaum möglich.
Ausschreibungsdesign sorgt für große Planungsunsicherheit
Im Jahr 2017 werden noch zwei weitere Ausschreibungsrunden durchgeführt (Stichtage: 01.08.2017 und 01.11.2017). Sollte auch in diesen beiden Ausschreibungsrunden erneut Projekte ohne Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den Zuschlag erhalten können, wird aufgrund der verlängerten Planungszeiträume dieser Projekte ein deutlicher Einbruch der Ausbauzahlen in Deutschland erwartet. Entscheidend sei die Realisierungsquote der Projekte, die über die Sonderregelung für Bürgerenergieprojekte den Zuschlag erhalten. Schon jetzt ist ein Rückgang der Anlagenbestellungen für die kommenden Jahre zu sehen, so die Verbände. „Der Gesetzeber hat bereits etwas nachgebessert und für die ersten Ausschreibungen in 2018 grundsätzlich Genehmigungen als Gebotsvoraussetzung verlangt. Das ist richtig, wirke aber zu spät und müsse sehr schnell dauerhaft festgeschrieben werden, so Andreas von Bobart, stellvertretender Vorsitzender des VDMA Power Systems.
© IWR, 2017
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