EU bei Zöllen auf Biodiesel unter Druck
Bis zum 10. August 2017 läuft die ursprünglich von der Welthandelsorganisation (WTO) eingeräumte Frist, bis zu der die EU eine WTO-konforme Begründung über die Zölle einreichen kann. Die EU hat die Entscheidung über eine Absenkung der Zölle auf argentinischen und indonesischen Biodiesel jetzt vertagt. Das gibt der Branche Luft für die weitere Zusammenarbeit mit der EU-Kommission.
EU-Mitgliedsstaaten befürchten negative Folgen für Biodieselindustrie
Die EU-Kommission hat nun die Entscheidung verschoben, ob sie die bestehenden Anti-Dumping-Zölle auf argentinischen und indonesischen Biodiesel deutlich abgesenkt. Grund sind die Bedenken zahlreicher Mitgliedsstaaten. Die Mitgliedsstaaten befürchten bei einer Absenkung der Zölle negative Auswirkungen mit großen Absatzeinbrüchen für die heimische Biodieselindustrie, die Landwirtschaft und die Ölmühlen. „Wir sind der Bundesregierung außerordentlich dankbar, dass sie ihrer Besorgnis über die drohende Schädigung der deutschen Biodieselindustrie und Landwirtschaft Ausdruck verliehen hat. Damit positioniert sich Deutschland für einen wirkungsvollen Schutz vor unfairem Wettbewerb“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).
Biodieselindustrie will EU bei WTO-konformer Argumentation unterstützen
In dem von Argentinien vor der WTO eingeleiteten Klageverfahren gegen die Anti-Dumping-Zölle war der EU-Kommission im Herbst 2016 eine Frist bis zum 10. August 2017 eingeräumt worden. Bis dahin soll die Begründung der Zölle WTO-konform ausgestaltet sein. Die EU-Kommission wird nunmehr bei der WTO und Argentinien eine Fristverlängerung beantragen. Das nächste Treffen der EU-Kommission mit den Mitgliedsstaaten, bei dem über die Zölle verhandelt werden kann, findet am 7. September statt. „Die europäische Biodieselindustrie wird die gewonnene Zeit dazu nutzen, um die EU-Kommission darin zu unterstützen, die Zölle entsprechend den WTO-Vorgaben zu begründen“, sagte Baumann.
EU prüft Absenkung der Zölle
Die derzeit bestehenden Anti-Dumping-Zölle belaufen sich für Argentinien auf etwa 25 Prozent, im Fall von Indonesien werden rund 19 Prozent erhoben. Die von der Kommission bislang für Argentinien vorgesehenen Zölle würden nur noch etwa neun Prozent, für Indonesien etwa fünf Prozent betragen und damit aus VDB-Sicht ohne Wirkung gegen die weiterhin bestehenden Dumping-Lieferungen aus diesen Ländern bleiben. Die Zölle wurden 2013 verhängt, weil Argentinien und Indonesien nach Einschätzung der EU ihrer heimischen Biodieselindustrie einen unfairen Wettbewerbsvorteil in Form von so genannten Differenzierten Exportsteuern verschaffen.
© IWR, 2017
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