Monopolkommission sieht Energiewende in Gefahr
In ihrem aktuellen 7. Sektorgutachten Energie macht die Monopolkommission auf Herausforderungen bei der Energiewende aufmerksam. Sowohl beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge und den Ausschreibungen für Windenergie sieht die Kommission derzeit Wettbewerbsprobleme, die das Gelingen der Energiewende gefährden. Probleme gibt es zudem bei den Preisspitzen im Stromgroßhandel. Die Monopolkommission schlägt Maßnahmen für einen funktionsfähigen Wettbewerb vor.
Elektromobilität: Mehr Anbieter-Wettbewerb bei Ladesäulennetz
In Deutschland wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur durch Programme und ein spezifisches Engagement der Kommunen vorangetrieben. Dabei kommt es derzeit oftmals zu einer regionalen Konzentration einzelner Anbieter. Die in der jeweiligen Region größten Betreiber von Ladesäulen kommen auf durchschnittlich über 50 Prozent Marktanteil, kritisiert die Kommission. Die fehlende Konkurrenz kann zu hohen Preisen für Ladestrom führen und die Verbreitung der Elektromobilität erschweren. Beim Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur sollten Kommunen daher wettbewerbliche Überlegungen stärker ins Blickfeld rücken und mit unterschiedlichen Betreibern zusammenarbeiten. Das würde den Preiswettbewerb beim Ladestrom erheblich intensivieren.
Erweiterung des Windenergie-Flächenpools
Bei der Windenergie haben der Genehmigungsstau und fehlende Flächen für einen Einbruch des Marktes gesorgt. Das führt bei den Ausschreibungen dazu, dass die Zahl der Gebote nicht ausreicht, um die Ausschreibungsmenge zu decken. Der Ausbau wird durch die geringe Anzahl der Gebote nicht nur verlangsamt, sondern es kommt zugleich zu einem Anstieg der Preise, der in Form der EEG-Umlage die Verbraucher belastet, so die Kommission. Sie fordert daher eine Erweiterung des für die Windenergie zur Verfügung stehenden Flächenpools und einen Abbau des Genehmigungsstaus.
Stromgroßhandel mit Problemen bei Preisspitzen
Mit Blick auf eine im Zuge des Atom- und Kohleausstieg zu erwartende Verknappung flexibel verfügbarer Erzeugungskapazitäten steigt das Risiko, dass einzelne Erzeuger Anreize und Möglichkeiten nutzen, durch Kapazitätszurückhaltung die Strompreise anzuheben. Die Kommission empfiehlt daher bei der Preisaufsicht im Stromgroßhandel nachzusteuern. Es bedürfe einer Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsregeln, die überhöhte Preise schon im Großhandel unterbinde, ohne damit notwendige Investitionsvorhaben zu stören. Dazu sollte der vom Bundeskartellamt hierzu gemeinsam mit der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf eines Leitfadens zur Anwendungspraxis der Missbrauchsaufsicht angepasst werden.
Lichtblick: Gutachten ist Weckruf an die Politik
Der Ökoenergieanbieter Lichtblick sieht sich in dem Gutachten der Monopolkommission bestätigt. Auch Lichtblick ist in seinem Ladesäulencheck zu dem Ergebnis gekommen, dass in den meisten Regionen Deutschlands ein einziger Betreiber den Markt beherrscht und so Zugang und Preise zu den Ladesäulen kontrolliert. „Das Gutachten der Monopolkommission ist ein Weckruf an die Politik. Es braucht jetzt einen Paradigmenwechsel, um für vielfältigen Wettbewerb und faire Preise an den Stromsäulen zu sorgen“, so Lichtblick Geschäftsführer Gero Lücking.
© IWR, 2019
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