Grünen Strom nutzen statt abschalten - 50Hertz und Stadtwerke Neubrandenburg kooperieren
Mit einem neuen Konzept wollen der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und die Neubrandenburger Stadtwerke (neu.sw) Ökostrom in Wärme für die Stadt umwandeln und ins Fernwärmenetz einspeisen. Eine neue gesetzliche Regelung macht das möglich.
Ziel: Ökostrom nutzen statt abschalten
Wie in einem überdimensionalen Wasserkocher (Power-to-Heat, P2H) wird in einer neuen Anlage zukünftig überschüssiger grüner Strom in Wärme für die Stadt Neubrandenburg umgewandelt. 50Hertz und die Neubrandenburger Stadtwerke haben vertraglich vereinbart, die Anlage mit einer Leistung von 30 Megawatt bis Ende 2023 auf dem Gelände der Stadtwerke zu errichten. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Regelung aus dem Energiewirtschaftsgesetz, um grünen Strom zu nutzen, statt Windkraftanlagen abzuschalten. Es ist deutschlandweit die erste Kooperation dieser Art. Die Investitionskosten von rund 14 Millionen Euro werden von 50Hertz getragen, für die Errichtung und den Betrieb der P2H-Anlage sind die Neubrandenburger Stadtwerke verantwortlich.
Leistungsreduktion der KWK-Anlage dank Ersatzwärme aus Windstrom
Bislang wurden wesentliche Teile der Strom- und Wärmeversorgung der Stadt Neubrandenburg über eine erdgasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) abgedeckt, in der zugleich Strom und Wärme produziert wird. In Zeiten, in denen das 50Hertz-Netz durch zu viel erneuerbar erzeugten Strom zu überlasten droht, wird zukünftig die Leistung der KWK-Anlage reduziert, um den Windstrom nutzen zu können. Dies wäre bislang mit Einschränkungen in der Wärmeversorgung verbunden gewesen - mit der neuen Power-To-Heat-Anlage aber kann diese Lücke bei der Wärmeversorgung geschlossen werden. Es wird in naher Zukunft also mehr erneuerbar erzeugter Strom genutzt werden können und weniger des kohlenstoffhaltigen Erdgases verbraucht werden müssen, so dass im signifikanten Umfang das Treibhausgas Kohlendioxid eingespart werden kann.
Neue Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz seit 2017
Um diese Kooperation umzusetzen, bedurfte es umfangreicher Vorarbeiten. So waren die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und die nötigen vertraglichen Voraussetzungen zu entwickeln und zu standardisieren. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber den Übertragungsnetzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt, mit einem KWK-Anlagen-Betreiber die Errichtung sowie den Betrieb einer P2H-Anlage vertraglich zu vereinbaren. Grundlage dafür ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Gemäß §13 Abs. 6a EnWG soll überschüssiger Strom in dem sogenannten Netzausbaugebiet nicht abgeregelt, sondern mithilfe von Power-to-Heat in Wärme transformiert und so genutzt werden. Zum Netzausbaugebiet zählen der nördliche Teil Niedersachsens sowie die Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
© IWR, 2019
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