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Pressemitteilung Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler

Keine Pflicht zur Teilnahme am Netzsicherheitsmanagement für EEG-Anlagen

- Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler erwirken Grundsatzurteil

Jena (iwr-pressedienst) - In einem grundlegenden Urteil hat das Landgericht Halle Ende diesen Januars entschieden, dass der Netzbetreiber - hier eine Tochter des envia/RWE-Konzerns - von einem EEG-Anlagenbetreiber nicht die Teilnahme am sogenannten Netzsicherheitsmanagement verlangen kann.

Die Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler aus Jena (www.NewEnergy-Law.de) haben in einem Rechtsstreit den Anlagenbetreiber Vertriebsgesellschaft Classic GmbH aus Dinslaken vertreten, dessen Wasserkraftanlage der Netzbetreiber nur unter Teilnahme an seinem Netzsicherheitsmanagement an das örtliche Stromnetz anschließen wollte.

Ganz klar hat das Gericht jedoch hervorgehoben, dass unter das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fallende stromerzeugende Anlagen (Wasserkraft-, Windkraft-, Photovoltaik- oder Biomasseanlagen) vollumfänglich und ohne Beschränkungen an das jeweilige Stromnetz der Netzbetreiber anzuschließen sind.

Für eine obligatorische Teilnahme am Netzsicherheitsmanagement gibt es daher keine rechtliche Grundlage. Maximal dürfen die Netzbetreiber die Teilnahme an einem Einspeisemanagement nach § 4 Abs. 3 EEG verlangen, wenn das Netz zeitweise vollständig durch Strom aus erneuerbaren Energien ausgelastet ist. Eine solche Auslastung konnte der Netzbetreiber aber nicht einmal ansatzweise nachweisen.

Für die Netzsicherheit bleibt der Netzbetreiber alleinig verantwortlich und kann seine aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergebende Pflicht zur Gewährung einer sicheren Stromversorgung nicht auf die EEG-Anlagenbetreiber abwälzen.

Mit diesem Urteil konnte endlich die schon lange umstrittene Problematik der von den Netzbetreibern in unterschiedlicher Form verlangten Teilnahme am Netzsicherheitsmanagement geklärt werden. Besonders die vielen kleinen Anlagenbetreiber werden diese Entscheidung mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Immerhin müssen nunmehr diese Anlagenbetreiber nicht mehr unberechtigte Eingriffe in ihren Anlagenbetrieb befürchten.


Über Dr. Reip & Köhler, Rechtsanwälte für Recht der erneuerbaren Energien

Dr. Reip & Köhler ist eine kleine spezialisierte Anwaltskanzlei aus der Technologiemetropole Jena in Thüringen. Sie berät und vertritt schwerpunktmäßig Anlagenbetreiber - welche Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind, Wasser, Sonne und Biomasse erzeugen - von Beginn der Planung der Anlagen an bis zum laufenden Betrieb dieser.


Jena, den 15. Februar 2008


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen stehen Ihnen Herr Dr. Reip, Rechtsanwälte
Dr. Reip & Köhler gerne zur Verfügung.

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