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Ausschreibung 2024: BSH legt Ergebnisse der Flächenvoruntersuchung für drei neue Nordsee Offshore Windparks vor

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Hamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 20. Februar 2024 die 4. Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (4. WindSeeV) erlassen und damit die Eignung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 in der deutschen AWZ der Nordsee für die Nutzung durch Offshore-Windenergie im Umfang von insgesamt 5.500 Megawatt (MW) festgestellt.

Die Voraussetzung für die Ausschreibung der Flächen mit einer zu installierenden Leistung von 5.500 MW durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Offshore-Windenergienutzung ist damit erfüllt. Die Ergebnisse sind spätestens zum 1. März 2024 über das BSH-Datenportal PINTA abrufbar.

Die Fläche N-9.1 umfasst 158 km2 mit einer zu installierenden Leistung von 2.000 MW. Sie liegt ca. 98 km vor der niederländischen Insel Ameland und 107 km vor der deutschen Insel Borkum. Die Fläche N-9.2 umfasst 157 km2 mit einer zu installierenden Leistung von 2.000 MW. Sie liegt ca. 101 km vor der nächstgelegen Insel Ameland (Niederlande). Die nächstgelegene deutsche Insel Borkum ist etwa 111 km entfernt. Die Fläche N-9.3 hat eine Größe von 106 km2; es wurde eine zu installierende Leistung von 1.500 MW festgestellt. Die kürzeste Entfernung zur nächstgelegenen Insel Rottumerplaat (Niederlande) sind etwa 108 km. Die nächstgelegene deutsche Insel ist Borkum – die kürzeste Entfernung zu dieser Insel beträgt ebenfalls etwa 108 km.

Die Flächen werden im Jahr 2024 von der BNetzA ausgeschrieben und versteigert. Der gesetzlich vorgegebene Gebotstermin für die Ausschreibungen der BNetzA ist der 1. August 2024.

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22.02.2024