BGH-Entscheidung: Bundesnetzagentur muss Netzentgelt-Transparenz reduzieren
Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird wegen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BgH) die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Entgelt- und Kostenprüfung für die Strom- und Gasnetze stark reduzieren. "Wegen der Entscheidung des Gerichts wird unser Ziel, die Transparenz der Netzentgelte zu verbessern, bis auf weiteres erheblich erschwert", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der BGH hat die Bundesnetzagentur gestern verpflichtet, die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung zu unterlassen. Zahlreiche Oberlandesgerichte hatten das Vorgehen der Bundesnetzagentur bei der Veröffentlichung zuvor noch bestätigt. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Daten nach § 31 Anreizregulierungsverordnung. Mit dieser Vorschrift hat der Verordnungsgeber den Regulierungsbehörden aufgegeben, die Transparenz der Netzentgeltregulierung zu erhöhen.
Die BGH-Untersagungsentscheidung umfasst nicht alle, aber wesentliche Daten. So können weiterhin Erlösobergrenzen und Effizienzwerte veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung des Regulierungskontos, des Kapitalkostenaufschlags und von Aufwands- und Vergleichsparametern ist allerdings untersagt. Die BGH-Entscheidung hat bereits ohne Vorliegen der Entscheidungsgründe weitreichende Konsequenzen für die Veröffentlichungspraxis der Bundesnetzagentur. So werden bis auf weiteres keine vergleichbaren Daten mehr für den Effizienzvergleich oder andere Festlegungsverfahren veröffentlicht.
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14.12.2018



