Bundestag: Gesetz zum Netzausbau gebilligt
Berlin - Mit einer Serie von Abstimmungen hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie heute, 2. April 2019, den Weg frei gemacht zur abschließenden Beratung und Schlussabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus am Donnerstag im Bundestag.
Als Beschlussempfehlung setzte sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/7375, 19/7914) mit jenen Änderungen durch, die erst kurz zuvor in einem neuen Antrag der Koalitionsfraktionen formuliert worden waren. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, AfD und Linke lehnten ihn ab - bei Enthaltung von FDP und Bündnis 90/Die Grünen.
Die Bundesregierung hatte zuvor betont, die Beschleunigung des Stromnetzausbaus sei für das weitere Gelingen der Energiewende unerlässlich - insbesondere für die Erreichung des Ziels von 65 Prozent Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien bis 2030. Die Bevölkerung werde in die Planungen weiter frühzeitig eingeschaltet, die Umweltstandards blieben erhalten.
Die AfD kritisierte, dass das Gesetz jetzt durchgepeitscht werden solle. Sie lehne den beschleunigten Ausbau der Netze ab. Der Einsatz von immer mehr instabilem Strom gefährde die sichere Versorgung. Nun solle etwas beschleunigt werden, was man ohnehin nicht brauche. Die FDP begrüßte die beabsichtigte Beschleunigung des Netzausbaus. Sie kritisierte allerdings, dass der geplante Verzicht auf die Bundesfachplanung im Ermessen der Bundesnetzagentur liegen solle.
Die Linke bestritt die Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus. Er sei komplett überflüssig und werde falsch geplant. Von Bündnis 90/Die Grünen hieß es, die Fraktion unterstütze die Beschleunigung des Netzausbaus. Allerdings müsse damit auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien einhergehen. Sie begrüße, dass die Forderung der Grünen nach einer Förderung der Umwandlung von Strom in Wasserstoff endlich ermöglicht werde.
Der abschließende parlamentarische Schlagabtausch über das Gesetzesvorhaben soll 45 Minuten dauern und am Donnerstag, den 04.04.2019 um 16.30 Uhr beginnen.
© IWR, 2026
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02.04.2019



