Historisches Urteil: Gericht in Den Haag zwingt Royal Dutch Shell zur CO2-Reduktion
Den Haag - Der Öl- und Gasgigant Shell muss bis 2030 seine Kohlendioxid-Emissionen im Vergleich zu 2019 um netto 45 Prozent senken. Das hat ein Bezirksgericht in Den Haag entschieden. Das Urteil wurde in einem Verfahren von sieben Stiftungen und Verbänden sowie mehr als 17.000 einzelnen Klägern erlassen.
Laut den Klägern unternimmt Royal Durch Shell (RDS) als politischer Leiter der Shell-Gruppe nicht genug, handelt rechtswidrig und muss mehr tun, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Kläger forderten, dass die CO2-Emissionen bis 2030 um 45 %, alternativ 35 % oder 25 %, gegenüber dem Stand von 2019, reduziert werden müssen. Die Klagen betreffen die CO2-Emissionen des Shell-Konzerns selbst, aber auch die seiner Lieferanten und Kunden.
Das Gericht gelangt im Urteil zu dem Schluss, dass RDS verpflichtet ist, die CO2-Reduzierung für die Shell-Gruppe, ihre Lieferanten und Kunden durch die Gruppenrichtlinien der Shell-Gruppe sicherzustellen. Dies ergibt sich aus dem ungeschriebenen Sorgfaltsstandard für RDS, den das Gericht auf der Grundlage von Fakten, allgemein unterstützten Erkenntnissen und international anerkannten Standards definiert hat.
Nach Ansicht des Gerichts sind die CO2-Emissionen der Shell-Gruppe, ihrer Lieferanten und Kunden höher als in vielen Ländern. Dies trägt zur globalen Erwärmung bei, die zu einem gefährlichen Klimawandel führt und ernsthafte Risiken für die Menschenrechte darstellt, wie z. B. das Recht auf Leben und ein ungestörtes Familienleben.
Shell hat nach Ansicht des Gerichts eine Ergebnisverpflichtung in Bezug auf die CO2-Emissionen der Shell-Gruppe selbst. In Bezug auf Lieferanten und Kunden besteht eine wichtige Best-Effort-Verpflichtung. Dies bedeutet, dass RDS seinen Einfluss durch die Gruppenrichtlinie der Shell-Gruppe ausüben muss, indem beispielsweise Lieferanten durch ihre Einkaufspolitik Anforderungen gestellt werden.
Shell hat die völlige Freiheit, die Reduktionsverpflichtung nach eigenem Ermessen zu erfüllen und die Gruppenpolitik der Shell-Gruppe zu gestalten. Das Gericht stellt zudem nicht fest, dass RDS bereits gegen diese Verpflichtung verstößt, wie die Antragsteller argumentieren. RDS hat die Richtlinien der Shell-Gruppe verschärft und ist dabei, sie weiterzuentwickeln.
Da die Politik jedoch nicht konkret ist, viele Vorbehalte hat und auf der Verfolgung sozialer Entwicklungen anstelle einer persönlichen Verantwortung für die Gewährleistung der CO2-Reduzierung beruht, entschied das Gericht, „dass ein unmittelbarer Verstoß gegen die Reduktionsverpflichtung vorliegt“. Das Gericht in Den Haag weist RDS daher an, die CO2-Emissionen dieser Gruppe, ihrer Lieferanten und Kunden durch die Gruppenpolitik der Shell-Gruppe bis Ende 2030 auf netto 45 Prozent gegenüber 2019 zu senken.
Die Aktie von Shell zeigt sich von dem Urteil bisher unbeeindruckt und notiert aktuell bei 16,06 Euro.
© IWR, 2025
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