Kohleausstieg: Projekte für die Kohleregionen können starten - Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet

Berlin - Gestern (27.08.2020) hat im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Berlin die konstituierende Sitzung des sogenannten Bund-Länder-Koordinierungsgremiums stattgefunden.
Aufgabe des Gremiums ist es, unter anderem die konkrete Projektauswahl zwischen Bund und Ländern zu koordinieren. Übergreifendes Ziel ist es dabei, den Strukturwandel in den Kohleregionen systematisch so zu begleiten, dass die Chancen genutzt werden und der Strukturwandel auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ein Erfolg wird. Für den Bund sind neben dem BMWi, das den Vorsitz hat, die für den Strukturwandel zentralen Ressorts vertreten (BMF, BMI, BMAS, BMEL, BMVI, BMU, BMBF). Die Länder wurden von den Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien aus Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sowie dem Minister für Regionalentwicklung des Freistaates Sachsen vertreten.
Zu Beginn der Sitzung wurde die Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet, mit der die gesetzlichen Vorgaben präzisiert werden und die genauen Verfahrensregeln für die Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes festgelegt werden. Zudem hat das Bund-Länder Koordinierungsgremium in seiner konstituierenden Sitzung die Finanzierung konkreter Projekte und Maßnahmen festgelegt, die in den Jahren 2020 und 2021 in den Kohleregionen starten sollen. Dazu gehört eine Mittelverteilung für die Finanzhilfen an die Länder für besonders bedeutsame Investitionen, mit der die Länder eigene Projekte und Maßnahmen umsetzen. Ebenso zählt auch die Finanzierung einer Vielzahl von Bundesprojekten wie etwa der Aufbau von Forschungseinrichtungen oder Verkehrsinfrastrukturprojekten dazu. In den Jahren 2020 und 2021 stehen jeweils 1 Milliarde Euro zur Verfügung, ab sofort können Mittel für dieses Jahr fließen.
© IWR, 2025
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