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Nach mehr als 8 Jahren: GAIA und EnBW erhalten Genehmigung für Windpark Hochwald

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Lambsheim - Nach über acht Jahren Verfahrenslaufzeit haben die Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen - GAIA mbH und die EnBW Energie Baden-Württemberg AG Ende Juli 2021 die Genehmigung für den Windpark Hochwald in Rheinland-Pfalz erhalten.

Der rheinland-pfälzische Projektentwickler und Betriebsführer für Windenergieanlagen und der Energiekonzern dürfen nun neun Windenergieanlagen in der Verbandsgemeinde Hermeskeil im Landkreis Trier-Saarburg, errichten. Sechs der Windenergieanlagen werden auf Flächen der Gemeinde Reinsfeld und drei Anlagen auf Flächen der Gemeinde Grimburg gebaut. Eine ursprünglich geplante zehnte Anlage wurde nicht genehmigt.

Als nächstes wollen die beiden Unternehmen die Bauvorbereitung abstimmen, um einen reibungslosen Ablauf bis zur Inbetriebnahme sicherzustellen, so Dominik Eichert, Projektleiter Windenergie bei GAIA.

Der erteilten Genehmigung für den Windpark Hochwald war eine umfassende Planung mit zahlreichen Gutachten vorausgegangen. Dabei wurden die Auswirkungen des Windparks auf Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Schallimmission, Eis- und Schattenwurf, Luftverkehrssicherheit, Arbeits-, Boden- und Trinkwasserschutz sowie Standsicherheit umfassend geprüft.

Ein Knackpunkt sei die Mopsfledermaus gewesen, deren Vorkommen im Rahmen der Untersuchungen im Jahr 2013 im Planungsgebiet nachgewiesen wurde, so Eichert. Erst 2018 wurde auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse ein Leitfaden veröffentlicht, der im Wesentlichen zum Ergebnis hatte, dass die Mopsfledermaus nicht zu den höhenaktiven und kollisionsgefährdeten Fledermausarten zu zählen ist. Dadurch gebe es als Auflage nunmehr nur Einschränkungen bei den Eingriffen am Boden, während die Jagdhabitate von Eingriffen ausgenommen und geschont werden, so GAIA.

Ein weiterer Kritikpunkt war das Vorkommen des Schwarzstorchs und die befürchtete Gefährdung durch Rotorschlag gewesen. Auch hier hätten aktuelle wissenschaftlichen Studien allerdings keine Gefahr feststellen können. Das führte zu einem Beschluss der Umweltministerkonferenz, nach dem der Schwarzstorch bei der Windplanung nicht mehr zu berücksichtigen ist. Der am Rand des Plangebietes vorkommende Rotmilan wird nach Angaben von GAIA durch umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen (Ablenkflächen) berücksichtigt.

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11.08.2021