Richtlinie: FGW veröffentlicht TR7-Ergänzung „Prüfung in der Betriebsphase nach VDE-FNN“
Berlin – Netzbetreiber sind gemäß Artikel 41 der EU-Verordnung 2016/631 der EU-Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet angeschlossenen Erzeugungsanlagen über die gesamte Lebensdauer der Anlage zu überwachen.
Die nationale Umsetzung des Network Code findet sich in den Netzanschlussrichtlinien VDE-AR-N 4110:2018-11 und VDE-AR-N 4120:2018-11 im Kapitel 11.5.5 „Betriebsphase“ wieder. Der Netzbetreiber kommt dieser Überwachungspflicht nach, wenn er sich alle vier Jahre vom Betreiber der Erzeugungsanlage entsprechende Nachweise vorlegen lässt. Die einzureichenden Nachweise sollen bestätigen, dass die technischen Mindestanforderungen, welche zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem Anlagenzertifizierungsprozess nachgewiesen wurden, weiterhin erfüllt sind.
In diesem Kontext hat der Fachausschuss Instandhaltung (FAIH) der FGW e.V. mit dem Beiblatt „Prüfung von elektrischen Eigenschaften von dezentralen Einspeisern im Betrieb (Prüfung in der Betriebsphase nach VDE-FNN)” eine Ergänzung der Revision 1 der Technischen Richtlinie Teil 7 (TR 7) „Instandhaltung und Betrieb von Kraftwerken für Erneuerbare Energien“ Rubrik A „Allgemeiner Teil“ beschlossen. Die „Prüfung von elektrischen Eigenschaften von dezentralen Einspeisern im Betrieb (Prüfung in der Betriebsphase nach VDE-FNN)” ist eine Nachweisprüfung im Sinne der TR 7.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Nachweisprüfungen ist für die TR 7 Rubrik B1 „Fachspezifische Anwendungserläuterungen für Nachweisprüfungen“ geplant. Diese Rubrik soll den Betreibern von Erneuerbaren Energien Kraftwerken eine Handlungsempfehlung über die Grundlagen, Umfänge, Qualifikationen, Bewertungen und Befugnisprozesse von relevanten Nachweisprüfungen liefern.
© IWR, 2026
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09.11.2020



