Versteigerungs-Erlöse senken Stromkosten: Null-Cent-Gebote auf allen ausgeschriebenen Offshore Windflächen - Ausschreibung ohne EEG-Vergütung
Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zwischenergebnisse für die laufenden Ausschreibungen von Offshore-Windflächen mitgeteilt. Für die zwei ausgeschriebenen Flächen sind jeweils mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, so dass zum zweiten Mal ein dynamisches Gebotsverfahren erforderlich wird. Die Flächen werden versteigert, d.h. die Bieter zahlen für die Nutzung der Flächen.
Am 3. Juni 2024 endete die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen. In dieser Ausschreibung hatte die BNetzA insgesamt zwei Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 2.500 MW zur Ausschreibung gestellt. Für die Fläche N-11.2 mit 1.500 MW sind neun Gebote eingegangen, für die Fläche N-12.3 mit 1.000 MW sieben Gebote.
Alle Bieter pro jeweiliger Fläche haben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde abgeben und verzichten damit auf eine Vergütungsregelung nach EEG. Bei dem dynamischen Gebotsverfahren werden die Flächen anschließend versteigert, die Erlöse fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleineren Anteil in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.
Die Durchführung der Versteigerung umfasst bis zu 13 Gebotsrunden pro Tag. Die Höhe einer Gebotsstufe beträgt in der Regel 30.000 €/MW (entsprechend 45 Mio. Euro für die 1.500 MW-Fläche und 30 Mio. Euro für die 1.000 MW-Fläche).
Die Bundesnetzagentur plant beide Verfahren synchron durchzuführen und am 17. Juni 2024 zu starten. Die Dauer der Verfahren und die Höhe der Zuschlagswerte lassen sich nicht prognostizieren, so die BNetzA.
Im dynamischen Gebotsverfahren des Jahres 2023 hatte die Bundesnetzagentur für vier Flächen (7.000 MW) von den Bietern Gebote in Höhe von 12,6 Mrd. Euro erhalten, die bezuschlagt wurden damit als Versteigerungserlöse zur Verfügung stehen.
© IWR, 2026
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