Zuspitzung: Energie contra Sicherheit – Streit um 450 MHz-Frequenzen
© Fotolia/AdobeBerlin – Zum Ende des Jahres 2020 läuft die bisherige Frequenz-Nutzung des weitbandigen Bündelfunknetzes im 450 MHz-Bereich aus. Wer die freiwerdenden Frequenzen erhält ist noch unklar.
Die Energie- und Wasserwirtschaft plädiert für eine Zuteilung der Frequenzen. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen haben die Energie- und Wasserversorger noch immer keine anforderungsgerechte, kurzfristig realisierbare und wirtschaftliche Alternative zur (weiterlaufenden) Nutzung der 450-MHz-Frequenzen, so der BDEW. Das Ergebnis der Konsultation zum Vorschlag einer Präsidentenkammerentscheidung der Bundesnetzagentur ist laut BDEW eindeutig und unmissverständlich: Über 95 Prozent der insgesamt 152 eingegangenen Stellungnahmen unterstützen die Vergabe der Frequenzen vorrangig für Anwendungen der Energie- und Wasserwirtschaft.
Das bereits begonnene Verfahren der Bundesnetzagentur steht aber noch unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Entscheidung der Bundesregierung, da die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ebenfalls eine Nutzung der Frequenz anstreben. Über die letzten Jahre wurden zwar alle denkbaren Kompromisse und gemeinsame Nutzungsoptionen durch die interessierten Parteien geprüft, aber im Ergebnis als nicht realisierbar bewertet.
Der BEDW führt aus, dass im Gegensatz zur Energie- und Wasserwirtschaft die Sicherheitsbehörden bereits über ein mit Milliardenaufwand realisiertes TETRA-Digitalfunknetz sowie weitere, bislang noch vollkommen ungenutzte Frequenzzuteilungen im besser geeigneten 700 MHz Frequenzbereich verfügen. Die Sicherheitsbehörden können laut BDEW, wie Studien nachgewiesen haben, auf Basis der bestehenden ca. 4.700 Funkstandorte und der bereits Ende 2017 zugewiesenen 700 MHz Frequenzen jederzeit ein flächendeckendes BOS Breitbandnetz errichten und zwar ohne Milliardeninvestitionen in weitere Funkstandorte.
Die Bundesnetzagentur könnte mit dem eindeutigen Ergebnis der Konsultation nun laut BDEW die Entscheidung der zuständigen Präsidentenkammer herbeiführen, offene Ausschreibungsverfahren beginnen und noch dieses Jahr abschließen. Ob dies tatsächlich so kommt, ist aber weiter unklar.
© IWR, 2024
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24.09.2020