RWE kann Atom-Milliarden auf einen Schlag zahlen
Im Dezember 2016 hatte der Bundestag eine Gesetzespaket beschlossen, nach dem die Atomkonzerne für den Rückbau der Atomkraftwerke (AKW) zuständig bleiben, die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls aber an den Staat übertragen wird. Im Gegenzug sollen die Konzerne über 23 Mrd. Euro an den Staat zahlen.
Zahlung in einer Summe dank Innogy Börsengang möglich
Für RWE bedeutet dies eine Summe von rund 6,8 Milliarden Euro. Der RWE-Vorstandsvorsitzende Rolf Martin Schmitz erklärte nun in einem Interview mit der Welt, dass RWE die gesamt Summe in einem Schlag wird zahlen können. Auf die im Rahmen des Gesetzespakets eingeräumte Möglichkeit einer Ratenzahlung ist der Energiekonzern demnach nicht angewiesen. Schmitz begründet diese Möglichkeiten mit dem erfolgreichen Börsengang der RWE-Tochter innogy. Von derzeit noch aktiven Kernkraftwerken in Deutschland ist RWE Hauptbetreiber bei den Anlagen Gundremmingen B und C mit je 1.344 Megawatt (MW) Leistung in Bayern sowie beim 1.400 MW-Block des Kernkraftwerks Emsland bei Lingen in Niedersachsen.
RWE beklagte noch im April 2016 zu hohe Belastungen
Die neue Zuversicht hinsichtlich der Lasten bei RWE ist bemerkenswert, weil der Konzern vor dem Innogy-Börsengang im Rahmen der Diskussion um die Finanzierung der Atomausstiegskosten erklärt hatte, dass der Konzern die Verpflichtungen nicht tragen könne. Die von der dazu ins Leben gerufenen Kommission vorgelegten Vorschläge mit einem hohen Risikoaufschlag würden die betroffenen Energieunternehmen über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinaus belasten, hieß es in einem RWE-Statement von Ende April.
Grundbetrag bis zum 1. Juli 2017 fällig
Die Betreiber der AKW sind verpflichtet, für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls einen Betrag von rund 17,4 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds einzuzahlen. Hinzu kommt ein Risikoaufschlag von rund 35 Prozent, vor allem für Kosten- und Zinsrisiken. Bis zum 1. Juli 2017 müssen die Konzerne den Grundbetrag in den Fonds einzahlen. Der zusätzliche Risikoaufschlag ist bis Ende 2022 fällig.
© IWR, 2017
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